Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot „SiBe-Report-App“: https://apps.apple.com/de/app/sibe-report-uk-berlin/id1457585782, https://play.google.com/store/apps/details?id=com.pressmatrix.sibereportukberlin und webapp.unfallkasse-berlin.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2024 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 1.12.2024 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Die App ist nicht barrierefrei. Sie dient als Archiv für das Magazin „SiBe-Report“. Alternativ können die PDFs auf der Website der Unfallkasse Berlin abgerufen werden: www.unfallkasse-berlin.de/service/publikationen/broschueren/informationen-fuer-personen-in-betrieben
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:
„Von der Anwendung dieser Verordnung ausgenommen sind folgende Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen: Archive, die weder Inhalte enthalten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden […] (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) §2 (2) 2.)
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte an. Sie können eine E-Mail schreiben an barrierefreiheit@unfallkasse-berlin.de oder nutzen Sie das Formular "Barriere melden". Sie können uns auch telefonisch erreichen unter: 030 7624-0.
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit wenden:
Zum Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit finden Sie auf dem Webauftritt der Landesbeauftragten.