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Aus dem Krankenhaus entlassen –

und dann?

Entlassmanagement organisiert Unterstützung zu Hause

Betreuungskräfte

aus dem Ausland

Patientinnen und Patienten im Kran-

kenhaus haben seit Oktober 2017 den

Anspruch auf ein Entlassmanagement,

das vom Krankenhaus organisiert wer-

den muss. Damit soll sichergestellt

werden, dass nach der Entlassung

keine Versorgungslücken zu Hause

entstehen, etwa, weil der Patient oder

die Patientin dort allein nicht zurecht-

kommt und Unterstützung benötigt.

Für Menschen, die pflegebedürftig

sind und ihre Familien kann das Ent-

lassmanagement eine große Unter-

stützung sein.

Stellt sich zumBeispiel während des

Krankenhausaufenthaltes heraus, dass

eine bereits pflegebedürftige Person

für die zukünftige Versorgung andere

Hilfsmittel als bisher braucht, soll das

Entlassmanagement frühzeitig die neue

Versorgung in dieWege leiten. Das Ent-

lassmanagement wird auch aktiv, wenn

Personen, die vor dem Krankenhausauf-

enthalt nicht hilfebedürftig waren, nun

umfassende Unterstützung benötigen.

Solch „neue“ Situationen stellen oft

die ganze Familie vor große Probleme.

Die Beschäftigten des Entlassmanage-

ments sollen hier beratend, organisie-

rend und begleitend tätig werden –

über die Krankenhausgrenzen hinweg.

Je nach individueller Situation kann

zum Beispiel Kontakt zur Kranken-

oder Pflegekasse, zum behandelnden

Hausarzt oder zu ambulanten Diens-

ten aufgenommen werden. Die Kran-

kenhäuser sind nun auch verpflichtet,

wochentags von 9 bis 19 Uhr und am

Wochenende von 10 bis 14 Uhr zur Ver-

fügung zu stehen, wenn die weiterver-

sorgenden Dienste Rückfragen haben.

Auch können nun im notwendigen

Maße Medikamente oder Heil- und

Hilfsmittel direkt vom Krankenhaus

aus verordnet werden. Dadurch soll

eine kontinuierliche individuelle Ver-

sorgung gewährleistet werden.

Die Steuerung der weiteren Versor-

gung nach der Entlassung soll schon

mit der Aufnahme ins Krankenhaus

beginnen. Dafür ist das schriftliche

Einverständnis der Patientin oder des

Patienten erforderlich. Nicht jedem

fällt das in der Sondersituation „Kran-

kenhaus“ leicht. Viele neu aufgenom-

mene Patientinnen und Patienten

wollen nicht mehr unterschreiben als

unbedingt nötig und haben in dem

Moment ganz andere Sorgen.

Insbesondere für Menschen mit oder

mit drohendem Pflegebedarf bietet

das Entlassmanagement jedoch viele

Möglichkeiten. Ein Einverständnis ist

daher zu empfehlen – es kann übri-

gens jederzeit schriftlich widerrufen

werden.

Martin Schieron, Pflegewissen­

schaftler, Düsseldorf

Wie organisiert man eine 24-Stun-

den-Betreuung? Was ist in Deutsch-

land überhaupt möglich? Wie gestal-

tet sich die Versorgung durch Kräfte

aus dem Ausland? Über wen wird

der Kontakt hergestellt? Wie steht es

um die Kosten? Über diese und wei-

tere Aspekte zur Vollzeit-Betreuung

zu Hause informiert die Broschüre

„Ausländische Haushalts- und Be-

treuungskräfte in Privathaushalten“

der Verbraucherzentrale Nordrhein-

Westfalen.

D

D

Zum Bestellen und zu kosten­

losen Herunterladen unter:

www.ratgeber-

verbraucherzentrale.de,

Suchbegriff: Pflegewegweiser.

Lesetipp

Ausländische Haushalts- und

Betreuungskräfte in Privathaushalten

6

Recht

?

Oft gefragt