Aus dem Krankenhaus entlassen –
und dann?
Entlassmanagement organisiert Unterstützung zu Hause
Betreuungskräfte
aus dem Ausland
Patientinnen und Patienten im Kran-
kenhaus haben seit Oktober 2017 den
Anspruch auf ein Entlassmanagement,
das vom Krankenhaus organisiert wer-
den muss. Damit soll sichergestellt
werden, dass nach der Entlassung
keine Versorgungslücken zu Hause
entstehen, etwa, weil der Patient oder
die Patientin dort allein nicht zurecht-
kommt und Unterstützung benötigt.
Für Menschen, die pflegebedürftig
sind und ihre Familien kann das Ent-
lassmanagement eine große Unter-
stützung sein.
Stellt sich zumBeispiel während des
Krankenhausaufenthaltes heraus, dass
eine bereits pflegebedürftige Person
für die zukünftige Versorgung andere
Hilfsmittel als bisher braucht, soll das
Entlassmanagement frühzeitig die neue
Versorgung in dieWege leiten. Das Ent-
lassmanagement wird auch aktiv, wenn
Personen, die vor dem Krankenhausauf-
enthalt nicht hilfebedürftig waren, nun
umfassende Unterstützung benötigen.
Solch „neue“ Situationen stellen oft
die ganze Familie vor große Probleme.
Die Beschäftigten des Entlassmanage-
ments sollen hier beratend, organisie-
rend und begleitend tätig werden –
über die Krankenhausgrenzen hinweg.
Je nach individueller Situation kann
zum Beispiel Kontakt zur Kranken-
oder Pflegekasse, zum behandelnden
Hausarzt oder zu ambulanten Diens-
ten aufgenommen werden. Die Kran-
kenhäuser sind nun auch verpflichtet,
wochentags von 9 bis 19 Uhr und am
Wochenende von 10 bis 14 Uhr zur Ver-
fügung zu stehen, wenn die weiterver-
sorgenden Dienste Rückfragen haben.
Auch können nun im notwendigen
Maße Medikamente oder Heil- und
Hilfsmittel direkt vom Krankenhaus
aus verordnet werden. Dadurch soll
eine kontinuierliche individuelle Ver-
sorgung gewährleistet werden.
Die Steuerung der weiteren Versor-
gung nach der Entlassung soll schon
mit der Aufnahme ins Krankenhaus
beginnen. Dafür ist das schriftliche
Einverständnis der Patientin oder des
Patienten erforderlich. Nicht jedem
fällt das in der Sondersituation „Kran-
kenhaus“ leicht. Viele neu aufgenom-
mene Patientinnen und Patienten
wollen nicht mehr unterschreiben als
unbedingt nötig und haben in dem
Moment ganz andere Sorgen.
Insbesondere für Menschen mit oder
mit drohendem Pflegebedarf bietet
das Entlassmanagement jedoch viele
Möglichkeiten. Ein Einverständnis ist
daher zu empfehlen – es kann übri-
gens jederzeit schriftlich widerrufen
werden.
Martin Schieron, Pflegewissen
schaftler, Düsseldorf
Wie organisiert man eine 24-Stun-
den-Betreuung? Was ist in Deutsch-
land überhaupt möglich? Wie gestal-
tet sich die Versorgung durch Kräfte
aus dem Ausland? Über wen wird
der Kontakt hergestellt? Wie steht es
um die Kosten? Über diese und wei-
tere Aspekte zur Vollzeit-Betreuung
zu Hause informiert die Broschüre
„Ausländische Haushalts- und Be-
treuungskräfte in Privathaushalten“
der Verbraucherzentrale Nordrhein-
Westfalen.
D
D
Zum Bestellen und zu kosten
losen Herunterladen unter:
www.ratgeber-
verbraucherzentrale.de,Suchbegriff: Pflegewegweiser.
Lesetipp
Ausländische Haushalts- und
Betreuungskräfte in Privathaushalten
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Recht
?
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