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Gesetzliche Unfallversicherung

für pflegende Angehörige

Nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen sind bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern bei-

tragsfrei versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen (im Sinne des § 14 des SGB XI) pflegen.

Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:

Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen

Das ist der Fall, sofern Sie für Ihre Pflegetätigkeit

keine finanzielle Zuwendung erhalten, die das gesetz-

liche Pflegegeld übersteigt. Bei nahen Familienange-

hörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege

nicht erwerbsmäßig erfolgt.

Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden

Ihre Pflegetätigkeit muss also entweder in Ihrem

Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen

erfolgen. Dabei kann es sich auch um eine eigene

Wohnung in einem Seniorenheim handeln. Sie können

den Pflegebedürftigen auch im Haushalt einer dritten

Person pflegen. Für ab Januar 2017 neue Pflegeper-

sonen gilt, dass sie mindestens zehn Stunden pro

Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage,

pflegen müssen.

Herausgeber:

Unfallkasse Berlin,

Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin,

Tel. 030 7624-0

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,

Sankt-Franziskus-

Straße 146, 40470 Düsseldorf, Tel. 0211 9024-0

Kommunale Unfallversicherung Bayern,

Ungerer­

straße 71, 80805 München, Tel. 089 36093-0

Redaktionsteam:

Ivonne Festerling, Martin Schieron,

Claudia Stiller-Wüsten, Kirsten Wasmuth, Dr. Susanne

Woelk, Nil Yurdatap

Projektbetreuung:

Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH)

Realisation:

Gathmann Michaelis und Freunde, Essen

Autorinnen und Autoren:

Adrienne Kömmler, Mirjam

Ulrich, Annemarie Wegener, Dr. Susanne Woelk

Produktion und Vertrieb:

Bodendörfer|Kellow

Bildquellen:

michael schick photo (Titel, 3, 4, 7, 8, 9),

DSH (2), krischerfotografie (5),

shutterstock.com/

Monkey Business Images (3, 6), privat (10), aks

– Aktuelle Krankenpflege Systeme GmbH (3, 11),

Petermann GmbH (12), Wunderatsch (3, 13), Ford-

Werke GmbH (14 links), Ralf Emmerich (14 rechts),

istockphoto.com/FredFroese

(16),

shutterstock.com/

avemario/Robert Kneschke (16)

Anregungen und Leserbriefe:

Aktion DAS SICHERE

HAUS (DSH), Holsteinischer Kamp 62, 22081 Ham-

burg, Tel. 040 298104-61, Fax 040 298104-71, E-Mail

info@das-sichere-haus.de

, Internet www.das-

sichere-haus.de

Weitere Informationen

bietet der Flyer „Unfall­

versicherungsschutz bei der häuslichen Pflege“

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Download:

www.dguv.de,

Webcode d1754.

Unfallkasse Berlin

Culemeyerstraße 2

12277 Berlin

Telefon 030 7624-0

unfallkasse@unfallkasse-berlin.de www.unfallkasse-berlin.de

Print-ISSN 2510-1641

Online-ISSN 2510-165X

Unfallkasse Berlin: Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige in Berlin

Kontaktstellen für pflegende Angehörige

Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem XI. Sozialgesetzbuch sind für Pflegebedürftige und für pflegende An-

gehörige zum Teil schlecht überschaubar.

Daher haben die Pfle ev rsicherung n bundesweit B ratungsstellen eingerichtet. Hier erhalten die Versicherten –

aber auch die pflegenden Angehörigen – Informationen und Unterstützungsangebote rund um die häusliche Pflege.

Hier die größten Beratungs- und Unterstützungsstellen:

Berliner Pflegestützpunkte

|

www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Kostenfreie Service-Nummer 0800 59 500 59 | Mo.–Fr. von 9.00

bis 18.00 Uhr | Hier erhalten Sie Informationen über die Leistungen der

gesetzlichen Pflegeversicherung in Berlin.

Berliner Hilfelotse

|

www.hilfelotse-berlin.de

Kostenfreie Service-Nummer 0800 59 500 59 | Mo.–Fr. von 9.00

bis 18.00 Uhr | Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach

gesundheitlichen und sozialen Hilfsangeboten in Berlin.

Zentrum für Qualität in der Pflege

|

https://bdb.zqp.de/#/home

Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach bundesweiten

gesundheitlichen und sozialen Hilfsangeboten.

Compass – private Pflegeberatung

|

www.compass-pflegeberatung.de

Kostenfreie Service-Nummer 0800 101 88 00 | Wochentags von 8 bis 19 Uhr,

samstags von 10 bis 16 Uhr | Privat Pflegeversicherte, wie z. B. Beamte, kön-

nen hier Informationen und Unterstützungsangebote erhalten.