Die Haftungsablösung - Sicherheit für Unternehmen
Die Haftungsablösung – Sicherheit für Unternehmen
Die Haftungsablösung ist ein Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach deutschem Recht stellen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Arbeitgeber von der zivilrechtlichen Haftung frei. Verletzt sich also ein Mitarbeiter bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den erlittenen Schaden umfassend. Der Arbeitnehmer darf den Unternehmer oder seine Kollegen dann - außer bei vorsätzlichem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr - nicht auf Schadensersatz verklagen. Das sichert den sozialen Frieden und gibt finanzielle Sicherheit.
Im Gegenzug entrichten Arbeitgeber die Beiträge an die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.