Direkt zum Inhalt der Seite springen

Senatsverwaltungen und Bezirksämter | Unfallkasse Berlin

Link zu Home
Menü

Senatsverwaltungen und Bezirksämter

Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten in Büros und Callcentern vor einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Seit Beginn der Pandemie müssen Betriebe den Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz in ihrer Gefährdungsbeurteilung beachten. Den rechtlichen Rahmen hierfür fanden sie bisher in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Am 02.02.2023 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten.

Der Wegfall der Verordnung entbindet die Arbeitgebenden jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Die Unternehmen müssen überlegen – unterstützt durch die zuständigen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit –, welche Ansteckungsgefahren bestehen, welche Bereiche betroffen sind, welche besonderen Beschäftigtengruppen (z. B. mit Vorerkrankungen) berücksichtigt werden müssen und welche Maßnahmen die Ansteckungsgefahren mindern. Zudem ist der Prozess beteiligungsorientiert unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen oder, falls diese nicht vorhanden sind, mit den Beschäftigten umzusetzen. Ein gutes Forum bilden hierfür die ASA-Sitzungen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist an sich ändernde Situationen anzupassen. Die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und auch bei veränderten betrieblichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden.

Informationen für Amtsleitungen und Arbeitsschutzkoordinierende: COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen kann die Erkrankung von angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) anerkannt werden.

Weiterlesen

Senatsverwaltungen und Bezirksämter

In den öffentlichen Verwaltungen sind die meisten versicherten Personen im Bürobereich beschäftigt.

Ungünstige Sitzhaltungen, verbunden mit Bewegungsmangel sind eine der Hauptgründe für Rückenprobleme. Deshalb ist hier u.a. die richte Auswahl und Aufstellung von Büromöbeln eine wichtige Grundlage, die mit einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber hinterlegt wird.

Eine andere Problematik ist das Arbeiten unter Zeitdruck, die zur Stresssituationen führen können und die langfristig zu körperlichen Problemen führen. Deshalb wurde in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen, dass der Arbeitgeber auch die mögliche Gefährdung im Bereich der psychischen Belastungen mit einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen hat.

Als dritte Hauptproblematik können die Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gewertet werden.