Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung soll vor einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 schützen, indem sie den digitalen Handschlag zweier Smartphones dokumentiert. Die App ermöglicht es, Kontaktpersonen zu informieren, wenn sich jemand mit dem Coronavirus infiziert hat. So können Infektionsketten schneller erkannt und unterbrochen werden.
Hinweise und Informationen
Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die DGUV haben einen gemeinsamen Arbeitsschutzstandard zur Eindämmung von COVID-19 verabschiedet. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArBSchV)
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel – PDF öffnen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – PDF öffnen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Branchenspezifische Konkretisierungen (Die Excel-Tabelle auf der Website der DGUV wird fortlaufend aktualisiert).
Externe Besuche im Dienstgebäude nur nach vorheriger Vereinbarung
- Die Unfallkasse Berlin bittet um Verständnis, dass externe Besuche im Dienstgebäude der Unfallkasse Berlin bis auf Weiteres nur nach persönlicher vorheriger Vereinbarung empfangen werden können. Mit dieser Maßnahme sollen sowohl Externe als auch Beschäftigte vor einer Ansteckung geschützt werden.
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Absage Seminare bis Ende April 2021
Angesichts der Infektionszahlen in Berlin finden leider bis zum 30.04.2021 keine Seminare bei der Unfallkasse Berlin statt. Als Unfallversicherungsträger haben wir eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit unserer Versicherten. Daher hat sich die Unfallkasse Berlin zu diesem Schritt entschieden.
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Absicherung sozialer Dienstleister
- Soziale Dienstleister, die in der aktuellen Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können von ihren Auftraggebern in der Sozialversicherung Unterstützung bekommen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dazu zentral ein digitales Antragsverfahren entwickelt, das über die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgewickelt wird.
Weitere Informationen auf der Internetseite der DGUV lesen
Mobile Raumluftreiniger können Fensterlüftung nicht ersetzen
- Mobile Raumluftreiniger sind in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern. Eine einführende Information zum Thema hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) jetzt veröffentlicht.
Fachbeitrag der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARS-CoV-2
Richtig lüften mit der CO2-App der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Die App berechnet die CO2-Konzentration in Räumen. Sie zeigt an, wie oft und wann Sie lüften müssen, um das Risiko einer Übertragung von luftgetragenen Krankheitskeimen (etwa Viren, Bakterien) zu verringern. Die App ist im APP Store (iOS) und bei Google Play (Android) erhältlich.
Zur CO2-App der DGUV
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Empfehlungen zum Lüften
- Das BMAS hat Empfehlungen zum Lüften als ergänzende Maßnahme gegen Corona bereitgestellt.
Empfehlung zum Lüften des BMAS lesen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
- Die DGUV hat die Empfehlungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzt und konkretisiert. Die hier gegebenen Empfehlungen zum Lüftungsverhalten beziehen sich nur auf die Zeit während der SARS-CoV-2 Epidemie.
Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen der DGUV lesen
Klassenzimmer richtig lüften in Zeiten von Corona
- Konsequentes Lüften von Klassenräumen kann das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verringern.
Zu den Hinweisen und Informationen der Unfallkasse Berlin
- Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps für richtiges Lüften in Klassenräumen.
Zu den Tipps der gesetzlichen Unfallversicherung
#LüftenHilft – Bundesweite Aktion zum infektionsschutzgerechten Lüften
- Lüften ist eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Deswegen startet die Aktion #LüftenHilft vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf www.lueftenhilft.de und in verschiedenen sozialen Medien bietet diese praktische Tipps und anschauliche Informationen zum Thema Lüften.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der DGUV
- Fakten zu Mund-Nasen-Bedeckungen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten derzeit vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ...
Fakten zu Mund-Nasen-Bedeckung lesen
- Schutzmasken richtig verwenden
Beschäftigte, die bei der Arbeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, müssen filtrierende Atemschutzmasken tragen. Medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutzmasken) reichen für Arbeitsbereiche mit hohem Risiko nicht aus. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erklärt, worauf es bei Schutzmasken ankommt.
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- FFP2-Masken richtig benutzen
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung von FFP2-Masken.
Zu den Hinweisen
Wie Sie eine FFP2-Maske korrekt auswählen und verwenden, zeigt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anhand von fünf Schritten in einem Kurzvideo.
Zum Video
- Nutzung von Gesichtsschilden/Gesichtsvisieren
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bewertet die Wirksamkeit und gibt Hinweise zum Verwenden von Gesichtsvisieren.
Zu den Informationen der DGUV > FAQ 23: Nutzung von Gesichtsschilden (Gesichtsvisieren) im Rahmen der SARS-CoV-Pandemie
- Fragen zur Verwendung von Atemschutzmasken und weiterer Schutzausrüstung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beantwortet Fragen zur Verwendung von Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung.
Zu den Antworten der BAuA
- Hinweise zur korrekten Kennzeichnung von Atemschutzmasken
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet eine kompakte Orientierungshilfe mit Hinweisen zur korrekten Kennzeichnung von Atemschutzmasken.
Zu den Hinweisen der BAuA
- Zertifizierten und sicheren Atemschutz erkennen
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) veranschaulicht, woran sich ein zertifizierter und damit sicherer Atemschutz erkennen lässt.
Zu den Hinweisen des IFA
- Selbst hergestellte Masken – Hinweise des BfArM
Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert über Eigenschaften verschiedener Typen von Schutzmasken (Community- /DIY-Masken, Mund-Nasen-Schutz (MNS) und filtrierenden Halbmasken).
Zur den Empfehlungen des BfArM
- Persönliche Schutzausrüstung: Unterschiede zwischen Mund-Nase-Schutz und Atemschutzmaske
Oft wird der Mund-Nase-Schutz mit Atemschutzmasken in einem Atemzug genannt oder verwechselt. Um die Einordnung zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Grafik erstellt, die die Unterschiede einfach erklärt.
Grafik als PDF ansehen
- Schnelltest für Pandemieatemschutz
Die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2 kann mit einem neuen Schnelltest überprüft werden. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet die wichtigsten Fragen von Herstellern und Importeuren rund um diesen Schnelltest.
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Schulen
- Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Gesetzliche Unfallversicherung stellt klar: Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen.
Mehr zum Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung lesen
- Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen
Die Unfallkasse Berlin hat Informationen für die Auswahl von Mund-Nasen-Bedeckungen, Tragehinweise, Transport und die Reinigung zusammengestellt.
Zu den Hinweisen
Die Unfallkasse Berlin gibt Hinweise zum sicheren und gesunden Arbeiten im eigenen Zuhause.
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Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz – Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Beschlüssen von Bund und Ländern
- Bund und Länder haben am 28. Oktober 2020 über neue Maßnahmen beraten, die die weitere Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 eindämmen sollen. Die Beschlüsse enthalten auch Hinweise zur Arbeitswelt und für Betriebe.
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Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
- Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt.
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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArBSchV)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – PDF öffnen
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel – PDF öffnen
Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Beratung und Überwachung während der SARS-CoV-2-Epidemie
Digitale Unterweisungen in Zeiten der Corona-Epidemie
- Unterweisungen müssen auch in Zeiten des Coronavirus durchgeführt werden. Worauf ist bei Unterweisungen grundsätzlich und speziell im Rahmen der Corona-Epidemie zu achten? Wie gelingt eine digitale Unterweisung und wie muss diese dokumentiert werden? Die Unfallkasse Berlin hat Informationen und Tipps zusammengestellt.
Zu den Informationen
Hygienekonzept für den Betrieb – was heißt das?
- Am 16. April 2020 hat das Bundesarbeitsministerium den Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Eine Frage, die viele Unternehmen beschäftigt: Welche Anforderungen sind mit Blick auf die nach Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen?
Zur Pressemitteilung
Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz: Allgemeine Informationen
- Betriebe und Einrichtungen können die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Infektionsschutz einfach bestellen oder herunterladen.
Zu den Informationen
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- Wie können Personen, die auf ÖPNV angewiesen sind, eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermeiden? Dazu gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einer Handlungshilfe Hinweise.
Handlungshilfe als PDF lesen
Umgang mit Prüfpflichten von Arbeitsmitteln während der SARS-CoV-2-Pandemie
- Durch die während der SARS-CoV-2-Pandemie bestehenden Einschränkungen, können in Einzelfällen Prüfungen von Arbeitsmitteln nicht durchgeführt werden. Die Fachbereiche der DGUV geben in einer Stellungnahme Empfehlungen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln, wenn festgelegte Prüffristen nicht eingehalten werden können.
Zur Stellungnahme
Beschäftigte von externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten berücksichtigen
- In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Beschäftigte von externen Betrieben tätig. Auch diese Personen müssen über die Maßnahmen informiert sein, die im Betrieb hinsichtlich des Coronavirus getroffen werden. Wie das gelingt, zeigt die Kampagne kommmitmensch.
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Fragen rund um die Erste Hilfe im Betrieb
- Die Erste Hilfe ist ein wichtiger Baustein der betrieblichen Notfallvorsorge. Was ändert sich in Zeiten von Homeoffice und vermehrten Krankheitsfällen aufgrund des Coronavirus? Worauf müssen Ersthelfer bei ihren Einsätzen besonders achten? Und was passiert, wenn sie notwendige Auffrischungskurse nicht wahrnehmen können? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beantwortet die wichtigsten Fragen.
Zu den FAQs
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt in drei Handlungshilfen Hinweise zu Erste-Hilfe-Schulungen für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen.
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Corona-Fall im Betrieb – Was ist zu tun?
- Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht? Die neue Broschüre "Coronavirus SARS-CoV-2 – Verdachts-/Erkrankungsfälle im Betrieb" von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bestmöglich gewahrt werden können.
Zur Broschüre
Corona: Für den Ernstfall gerüstet
- Wie kann betriebliche Pandemieplanung eine weitere Ausbreitung der Erkrankung Covid-19 eindämmen? Das Führungskräftemagazin topeins zeigt, worauf es bei Kommunikation, individuellen und betrieblichen Maßnahmen ankommt. Eine Anleitung zur Planung und Aushänge für den Betrieb bieten praktische Unterstützung.
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Führen in der Pandemie
- In der Praxishilfe der Kampagne kommmitmensch erhalten Unternehmensleitungen und Führungskräfte Hinweise, wie sie in Zeiten einer Pandemie effektiv führen können.
Broschüre als PDF öffnen
Klare Absprachen und Informationen für betrieblichen Pandemieplan
- Wie können Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während einer Pandemie bestmöglich geschützt werden? Wie kann der Betrieb trotz möglicher Einschränkungen weiterlaufen? Wichtig ist vor allem eine gute Kommunikation. Darauf weist die Kampagne "kommmitmensch" der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
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Broschüre: 10 Tipps für Pandemieplanung
- Die Broschüre wird gemeinsam von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit herausgegeben und informiert darüber, was in Betrieben festzulegen und zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger weltweit verbreitet.
Zur Broschüre
Hygienemaßnahmen beanspruchen die Hände
- Eine Expertin des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) erklärt im Interview den Hautschutz für die Hände in Zeiten von Corona.
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Tipps zum Schutz vor Viren in Leichter Sprache
- Das Online-Magazin arbeit & gesundheit bietet Informationen rund um das Thema Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus oder Grippeviren in Leichter Sprache.
Zu den Tipps in Leichter Sprache
kommmitmensch-Nettigkeiten zu Abstands- und Hygieneregeln
- Mit den Abreißzetteln der Unfallkasse Berlin können Sie Kollegen, Vorgesetzte und Azubis für das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln loben.
Nettigkeiten als PDF öffnen
kommmitmensch-Dialoge digital führen
- Die kommmitmensch-Dialoge ermöglichen es, in verschiedenen Handlungsfeldern Ideen für Verbesserungsmaßnahmen zu sammeln. Betriebe und Einrichtungen können das Arbeitsposter herunterladen und in einer Telefon- oder Videokonferenz ortsunabhängig mit dem Team befüllen.
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Kita
- Die Unfallkasse Berlin gibt Empfehlungen, wie sowohl Beschäftigte als auch Kinder vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus in der Kita geschützt werden können.
Zu den Empfehlungen
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus für die Kindertagesbetreuung auf Basis des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.
Zum SARS-CoV-2-Schutzstandard Kindertagesbetreuung
Schule
- Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps für richtiges Lüften in Klassenräumen.
Zu den Tipps der gesetzlichen Unfallversicherung
- Die Unfallkasse Berlin gibt Empfehlungen und Hinweise zum Thema "Klassenzimmer richtig lüften in Zeiten von Corona"
Lüften: zu den Hinweisen und Informationen der Unfallkasse Berlin
- Die Unfallkasse Berlin gibt Empfehlungen und Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Lernenden in Schulen vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2).
Zu den Hinweisen und Empfehlungen der Unfallkasse Berlin
- Die Unfallkasse Berlin gibt Empfehlungen zum sicheren Einsatz von Desinfektionsmitteln an Schulen.
Zu den Empfehlungen der Unfallkasse Berlin
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus für den Schulbereich auf Basis des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard.
Zum SARS-CoV-2-Schutzstandard Schule
- Wie erklärt man Kindern den richtigen Schutz vor dem Coronavirus? Und wie gelingt das gemeinsame Lernen zu Hause möglichst stressfrei? Zu Themen wie diesen hält das DGUV Schulportal Lernen und Gesundheit Lehrkräfte und Eltern auf dem Laufenden.
Zum DGUV Schulportal
- Die Unterrichtseinheiten der DGUV unterstützen Lehrkräfte dabei, mit Schülern aller Schulstufen wichtige Themen zum Infektionsschutz zu behandeln.
Zum Unterrichtsmaterial
- Schulleitungen, Eltern und Schülerinnen und Schüler können sich auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informieren.
Zu den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Informationen für Schulleitungen: COVID-19 als Arbeitsunfall
Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen.
Hochschule
- Die Unfallkasse Berlin fasst Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) an Hochschulen zusammen.
Zu den Empfehlungen und Hinweisen
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus für Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Basis des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard. Gemeinsam mit Experten aus dem Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagements e. V. (AGUM e. V.) wurde eine Muster-Gefährdungsbeurteilung entwickelt.
Zu den Hinweisen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Seniorenheime und Kliniken
- Die Unfallkasse Berlin schaltet ein gebührenfreies Beratungstelefon für Beschäftigte von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen des Landes Berlin zur Unterstützung bei Belastungen und Krisen infolge der Corona-Pandemie.
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- Das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geben Empfehlungen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Corona-Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Zu den Empfehlungen des RKI
Zu den Empfehlungen der BAuA
- Neben dem Schutz vor einer Infektion ist auch die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten im Gesundheitsdienst nicht zu vernachlässigen. Wie sich der Arbeitgeber bei der Betrachtung der psychischen Belastung im Rahmen der Pandemie einen Überblick verschaffen kann, zeigt die "Fachbereich AKTUELL" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
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Einsatzkräfte
- Beschäftigte von nicht-medizinischen Hilfeleistungsunternehmen und Einsatzkräfte der (freiwilligen) Feuerwehr sind durch die Art ihrer Tätigkeit besonders betroffen von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-ScV-2. Informationen und Hinweise, wie Einsatzkräfte ihre Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten können, werden in der "Fachbereich AKTUELL" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst.
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- Die Unfallkasse Berlin gibt Hinweise und Empfehlungen zur Eignung von Einsatzkräften, das regelmäßige Prüfen der Ausrüstungen und das Unterweisen/Fortbilden während der Corona-Pandemie.
Zu den Empfehlungen
Büros und Callcenter
- Die Unfallkasse Berlin gibt Empfehlungen und Hinweise zum Schutz von Beschäftigten in Büros und Call Centern vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).
Zu den Hinweisen und Empfehlungen der Unfallkasse Berlin
- Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gibt aktuelle Empfehlungen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus für den Bürobereich.
Empfehlungen als PDF ansehen
Theater und Veranstaltungsstätten
- Die Unfallkasse Berlin gibt Empfehlungen und Hinweise zum Schutz von Beschäftigten in Veranstaltungsstätten und künstlerischen Hochschulen vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).
Zu den Hinweisen und Empfehlungen der Unfallkasse Berlin
- Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat ein Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin erstellt, in dem Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Publikum festgelegt sind:
Zum Hygienerahmenkonzept
- Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gibt aktuelle Empfehlungen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus für den Veranstaltungsbereich.
Empfehlungen als PDF ansehen
Gebäudereinigung
- Die neue DGUV-Branchenregel "Gebäudereinigung" bündelt praxisbezogene Informationen für sicheres und gesundes Arbeiten in der Gebäudereinigungsbranche.
Weiterlesen
Unfallversicherungsschutz während der Corona-Pandemie – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Eine COVID-19-Erkrankung kann auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse über die Verbreitung des Corona-Virus einen Arbeitsunfall darstellen. Vorrangig werden COVID-19-Erkrankungen jedoch als Berufskrankheit anerkannt, wenn deren besonderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Unfallkasse Berlin prüft und bewertet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall vorliegen.
Die Infektion muss auf eine nachweislich mit dem Virus infizierte Person ("Indexperson") zurückzuführen sein. Dies setzt einen intensiven beruflichen Kontakt mit der Indexperson voraus. Hierbei kommt es vor allem auf die Dauer und die Intensität des Kontaktes an. Lässt sich keine konkrete Indexperson feststellen, kann im Einzelfall auch eine größere Anzahl nachweislich infizierter Personen innerhalb eines Betriebs oder Einrichtung ausreichen.
Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Infektion auf dem Weg zur oder von der Arbeit eingetreten ist.
Infektionen, die in grundsätzlich unversicherten Lebensbereichen (zum Beispiel beim Kantinenbesuch oder in Gemeinschaftsunterkünften) eintreten, können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als Arbeitsunfälle gelten.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob im maßgeblichen Infektionszeitraum Kontakt zu anderen Indexpersonen außerhalb der versicherten Tätigkeit bestand und ob dies einer Anerkennung als Arbeitsunfall entgegensteht.
Ist eine Vorstellung bei Durchgangsärzten (D-Ärzten) notwendig?
Nach den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen sich Menschen, die eine Infektion vermuten, an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt übernimmt die weitere Koordination.
Eine Vorstellung beim Durchgangsarzt einzig zur Aufnahme der versicherungsrechtlich relevanten Daten, ist aus Gründen der Infektionsprävention nicht sinnvoll. Vor dem Hintergrund der besonderen Sachlage, Quarantäneauflagen und fachspezifischen Behandlung greift die Vorstellungspflicht nach Paragraph 26 Ärztevertrag beim Durchgangsarzt nicht. Sollten sich dennoch Personen beim Durchgangsarzt vorstellen, erfolgt eine Meldung an den Unfallversicherungsträger.
Sofern eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit intensiven und länger andauernden direkten Kontakt mit einer Indexperson hatte oder ein Ausbruchsgeschehen im Betrieb gegeben ist und die sonstigen Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls vorliegen, ist die Behandlung und auch die Testung zu Lasten des zuständigen Unfallversicherungsträgers durchzuführen.
Ja. Für Versicherte, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in bestimmten Bereichen einer gegenüber der allgemeinen Bevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren, kann die Erkrankung eine Berufskrankheit (BK) sein, insbesondere als sogenannte "BK Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenliste (Infektionskrankheiten)“.
Gegenüber der allgemeinen Bevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind nach derzeitigem Kenntnisstand:
- hauptsächlich das Personal in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen der Human- und Zahnmedizin,
- das Personal in wohlfahrtspflegerischen Einrichtungen und Laboratorien,
- Personen, die in diesen Bereichen kurzfristig mit Arbeiten wie Warten, Instandsetzen oder Entsorgen beauftragt wurden,
- Versicherte im Rettungswesen (unter anderem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren),
- sonstige Personen, die bei ihrer Tätigkeit im Einzelfall ein vergleichbares Risiko der Infektion haben.
Zuständiger Unfallversicherungs-Träger (UV-Träger) ist insbesondere für die wohlfahrtspflegerischen Einrichtungen der öffentlichen Hand die Unfallkasse Berlin und im Übrigen oft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Eine BK-Anzeige kann auf folgender Grundlage erfolgen:
- eine positive Testung
- entsprechende Krankheitsanzeichen
- sowie die Vermutung eines Infektionsweges über die berufliche Tätigkeit
Bei einem begründeten Verdacht steht den Ärztinnen und Ärzten als Formular und Ausfüllhilfe die „Ärztliche Berufskrankheitenanzeige (F6000)“ zur Verfügung.
Ja. Auch im Homeoffice besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist nicht der Ort der Tätigkeit, sondern, dass der Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Weitere Informationen: News der Unfallkasse Berlin "Auch im Home-Office unfallversichert"
Um in der aktuellen Krise insbesondere das Personal in Krankenhäusern und im hausärztlichen Bereich zu entlasten, werden nun pensionierte Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Medizinstudierende um Unterstützung gebeten. Einige haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Wer unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich, in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege tätig wird, steht dabei automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetzlich unfallversichert sind natürlich auch alle in diesen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Anders sieht es dagegen bei selbständigen Tätigkeiten auf Honorarbasis aus. Ärztinnen und Ärzte müssen aufgrund ihrer Selbständigkeit eine beitragspflichtige freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abschließen, wenn sie diese Tätigkeit absichern möchten. Andere Honorarkräfte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege wie beispielsweise selbstständig tätige Pflegekräfte sind bei der BGW als Unternehmerinnen und Unternehmer beitragspflichtig gesetzlich unfallversichert.
Im Hinblick auf Infektionsgefahren gilt das oben zu Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen Gesagte.
Derzeit wächst eine Welle der Hilfsbereitschaft in Berlin. Überall in der Stadt initiieren Bürgerinnen und Bürger Hilfen für Mitmenschen in ihrer Nachbarschaft. Auch Verbände, Vereine und Initiativen bieten Unterstützung und Hilfe an. Damit leistet die Zivilgesellschaft einen großen Beitrag zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen durch die Ausbreitung von Corona.
Das für die gesetzliche Unfallversicherung geltende Siebte Sozialgesetzbuch gibt für den entsprechenden Versicherungsschutz zahlreiche Möglichkeiten. Dieser besteht kraft Gesetzes und ohne Antrag zum Teil bei der Unfallkasse Berlin, zum Teil aber auch bei einer Berufsgenossenschaft (zum Beispiel Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Aber auch hier gilt: Im Hinblick auf Infektionsgefahren gilt das oben zu Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen Gesagte.
Personen, die anderen helfen, um sie vor einer konkreten und akuten Gefahr zum Beispiel für Ihre Gesundheit zu retten, sind bei der Unfallkasse Berlin unfallversichert. Das kann zum Beispiel die Erste Hilfe für eine Person sein, die spontan auf der Straße bewusstlos wird und Hilfe benötigt. Weitere Informationen für Hilfeleistende
Auch Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Gebietskörperschaften (z. B. der Bezirke) ehrenamtlich engagieren, sind gesetzlich unfallversichert. Dasselbe gilt für Menschen, die direkt von einer Behörde oder ähnlichen Einrichtungen beauftragt werden, konkrete Aufgaben zu übernehmen.
Auch sonstige Hilfen können gesetzlich unfallversichert sein, wenn die Engagierten wie Beschäftigte, jedoch ohne Beschäftigungsverhältnis tätig werden: Das ist geregelt im Siebten Sozialgesetzbuch, § 2 Abs.2. Gerade in der aktuellen Situationen sind viele Tätigkeiten denkbar, die ihrer Art nach denen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichen. Dann sind sie ohne weitere Formalitäten automatisch über den Unfallversicherungsträger des „Arbeitgeber“ versichert. Das kann unter Umständen sogar im privaten Umfeld der Fall sein.
Wenn Menschen aber ihren Nachbarinnen oder Nachbarn oder Familienangehörigen spontan und eigeninitiativ helfen, werden sie gerade nicht wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Vielmehr gelten Hilfsdienste unter Freunden, Nachbarn oder eine Unterstützung innerhalb der Familie als selbstverständlich. Sie sind darum dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das ist aber auch immer eine Frage des Einzelfalls.
Ob im Einzelfall Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, lässt sich oft nur rückschauend im Einzelfall verbindlich beantworten. Doch keine Sorge: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist an keine Anträge und Fristen gebunden und kann auch rückwirkend festgestellt werden.
Sofern Impfungen in einem direkten sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, können sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Dies könnte im Fall der Corona-Pandemie zum Beispiel für Beschäftigte in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen gelten. Dort besteht eine erhöhte Infektionsgefahr bei der Arbeit. Es geht sowohl um den Schutz der Beschäftigten als auch um den Schutz Dritter und darum, die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen überhaupt aufrecht zu erhalten.
Weiterführende Links zum Coronavirus
- Informationen des Landes Berlin: www.berlin.de/corona
- Informationen des Robert-Koch-Instituts: "COVID-19 in Deutschland" und "Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte"
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Informationen rund um das Coronavirus"
- Bundesministerium für Gesundheit: "Zusammen gegen Corona"
- Informationen der DGUV: "Corona DGUV Informationsportal"
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Arbeitsrechtliche Auswirkungen"