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Versicherungsfälle | Unfallkasse Berlin

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Versicherungsfälle

Die Unfallkasse Berlin hat den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. 
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigt die Unfallkasse Berlin ihre Versicherten oder deren Hinterbliebenen.

Ein Versicherungsfall liegt in der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann vor, wenn ein Unfall bzw. eine Krankheit in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. 

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsfall vorliegen? 

Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Berlin besteht, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist, d. h.:

  • zum Unfallzeitpunkt muss der Versicherte eine versicherte Tätigkeit durchführen und
  • der Unfall muss sich während dieser versicherten Tätigkeit ereignen und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen. 

Es liegt kein Versicherungsfall vor, wenn ein bereits bestehender Gesundheitsschaden während einer versicherten Tätigkeit akut wird.

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen.
Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsfall vorliegen?

Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Berlin besteht, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist, d. h.:

  • zum Unfallzeitpunkt muss der Versicherte eine versicherte Tätigkeit durchführen und
  • der Unfall muss sich während dieser versicherten Tätigkeit ereignen und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen. 

Es liegt kein Versicherungsfall vor, wenn ein bereits bestehender Gesundheitsschaden während einer versicherten Tätigkeit akut wird.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten müssen in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. 

Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit.

Berufskrankheiten-Anzeige

Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an die Unfallkasse Berlin zu melden.

Berufskrankheiten-Liste

Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat, 

  • dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und
  • dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.