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Beschäftigte | Unfallkasse Berlin

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Beschäftigte

Mutter mit Töchtern am Tisch sitzend

Beschäftigte sind Angestellte und Auszubildende in den Einrichtungen der Bezirke und des Landes, in selbständigen Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Hierzu zählen insbesondere die Beschäftigten folgender Bereiche: 

  • Verwaltung (z.B. in den Bezirksämtern und Senatsverwaltungen und ihren jeweiligen Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betrieben)
  • Gesundheitsdienst (z.B. städtische Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen) 
  • Bildungswesen (z.B. Kindergärten, allgemein- und berufsbildende Schulen) 
  • Hochschulen und Universitäten 
  • Entsorgungs-, Reinigungs- und Dienstleistungseinrichtungen (z.B. Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) 
  • Versammlungsstätten, kulturelle Einrichtungen (z.B. Bühnen, Orchester, die Berliner Bäderbetriebe) 
  • Messe Berlin, Museen  
  • Freiwillige Feuerwehr 
  • Sonstige Betriebe (z. B. Wohnungsbaugesellschaft) 

Von der Versicherung durch die Unfallkasse Berlin ausgenommen sind Beschäftigte in:

  • Verkehrs- und Versorgungsunternehmen (Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke)
  • Beschäftigte von Kläranlagen
  • Flughäfen
  • privat betriebenen Einrichtungen im Gesundheits- und Bildungswesen (hier die jeweilige Fachberufsgenossenschaft zuständig)
  • Beamte (Beamte sind nicht bei der Unfallkasse Berlin versichert, sondern über ihre Diensstelle nach dem Beamtenversorgungsgesetz)

Wann besteht Versicherungsschutz?

Beschäftigte sind z. B. versichert bei:

  • allen Tätigkeiten, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergeben (innerer ursächlicher Zusammenhang)
  • Erstbeschaffung von Arbeitsgeräten auf Veranlassung des Unternehmers sowie bei Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung eines Arbeitsgerätes, einer Arbeitskleidung oder einer Schutzkleidung
  • betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier
  • Teilnahme am Betriebssport (Ausgleichssport zur betrieblichen Belastung). Kein Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am Wettkampfsport, z. B. Teilnahme an einem Fußballpokalturnier oder an einer Pokalrunde. 
  • dem Zurücklegen von Betriebs- bzw. Dienstwegen
  • Familienheimfahrten

Nicht versichert sind:

  • eigenwirtschaftliche Verrichtungen am Arbeitsplatz, z. B. Anfertigen von Kopien privater Unterlagen für den Eigenbedarf, Essen oder Trinken
  • Unterbrechungen von Wegen bzw. Umwege aus privaten Gründen
  • Unfälle infolge Alkoholbeeinflussung