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Erstattung von Fahrt- und Transportkosten

Die Unfallkasse Berlin (UK Berlin) bezahlt die Fahrt- und Transportkosten, wenn versicherten Personen Reisekosten entstehen. Das gilt, wenn diese Besuche Teil einer Heilbehandlung, einer medizinischen Reha oder einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sozialen Teilhabe sind.

Wie beantrage ich die Fahrtkosten?

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung an uns zu senden. Falls Sie weitere Fahrten geltend machen wollen, nehmen Sie bitte keine Ergänzungen auf dem Antrag vor, sondern verwenden Sie ein neues Formular.

Nach Eingang des Antrages von Versicherten der UK Berlin erfolgt die Erstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (nach § 39 SGB VII, § 43 SGB VII, § 73 SGB IX und § 65a SGB I) und den Richtlinien der Unfallversicherungsträger über Reisekosten.

Wichtige Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten

Dateigröße: 467 KB

Fahrtkostennachweis

Dateigröße: 215 KB

Merkblatt zu Fahrtkosten

Dateigröße: 192 KB