Beiträge
Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen.
Die Beiträge werden als Vorschüsse nach dem Umlageprinzip erhoben, das heißt die für die einzelnen Umlagegruppen voraussichtlich entstehenden Aufwendungen werden auf die Unternehmer umgelegt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt die Abrechnung der Umlagebeiträge auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen Aufwendungen.
Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Beitragsverfahren finden Sie auf der Seite Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO).