Beiträge

Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen. 

Die Beiträge werden als Vorschüsse nach dem Umlageprinzip erhoben, d. h. die für die einzelnen Umlagegruppen voraussichtlich entstehenden Aufwendungen werden auf die Unternehmer umgelegt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt die Abrechnung der Umlagebeiträge auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen Aufwendungen. 

Im Jahr 2020 war die Unfallkasse für folgende beitragspflichtige Unternehmen zuständig:

  • 52 Dienststellen des Landes Berlin und der Bezirke mit ihren Verwaltungen, Anstalten, Betrieben und nachgeordneten Einrichtungen,
  • 181 Unternehmen in selbstständiger Rechtsform.

Das Netto-Umlagesoll für das Jahr 2020 wurde auf rund 70,3 Millionen Euro festgesetzt (ohne Altlasten und die privaten Haushaltungen). Hiervon entfielen auf das Land Berlin, die Bezirke und deren nachgeordnete Einrichtungen rund 49,90 Millionen Euro. Auf die Unternehmen und Betriebe in selbstständiger Rechtsform entfielen ca. 20,40 Millionen Euro. 

Die Beitragssätze je 1.000 Euro Entgeltsumme betrugen für das Jahr 2020 für

  • Versicherte der Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen 3,4632 Euro,
  • Versicherte der Bezirksverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen 5,5515 Euro,
  • Versicherte der Unternehmen in selbständiger Rechtsform 5,2764 Euro.

Zudem wurden für die gemäß Einigungsvertrag vom 31. August 1990 vom Land Berlin zu tragenden Altlasten Aufwendungen in Höhe von rund 3,20 Millionen Euro festgestellt. Davon entfielen auf das Land Berlin, die Bezirke und deren nachgeordnete Einrichtungen rund 1,50 Millionen Euro. Auf die Unternehmen und Betriebe in selbstständiger Rechtsform entfielen rund 1,70 Millionen Euro. Aus dem Verhältnis der Aufwendungen und den Entgeltmeldungen der Unternehmen ergab sich in 2020 ein Beitragssatz je 1.000 Euro Entgeltsumme in Höhe von 0,4309 Euro für die Altlasten.

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Beitragsverfahren finden Sie auf der Seite Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO).