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Eltern | Unfallkasse Berlin

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Informationen für Eltern

Mutter und Sohn

Liebe Eltern,

Ihr Kind geht in den Kindergarten oder in die Schule. Die Unfallkasse Berlin, als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt, begleitet Ihr Kind dabei. Ihr Kind ist während der Kita- und Schulzeit und auf den Wegen hin und zurück unfallversichert. Dafür müssen Sie als Eltern Ihr Kind nicht anmelden und auch nichts bezahlen. Die Kosten für diesen Versicherungsschutz übernimmt das Land Berlin.

Eine sichere und gesunde Kita- und Schulzeit

Eine Aufgabe der Unfallkasse Berlin ist es, die Gesundheit der Kinder zu fördern.

Kleine Kinder brauchen hier besonders viel Unterstützung, denn schon früh werden die Grundlagen für später gelegt. Wenn Kinder schon im Kindergartenalter mit Freude an Bewegung herangeführt werden, werden Sport und Bewegung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch während der Zeit in Grund- oder Oberschule einen festen Platz im Leben behalten. Beweglichkeit, Balance und eine schnelle Reaktionsfähigkeit sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche weniger unfallgefährdet sind.

Die Unfallkasse Berlin steht Kitas und Schulen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt viele Aktivitäten, um Unfälle zu vermeiden. Auch Sie als Eltern können viel für die Gesundheit Ihres Kindes tun. Ob gesunde Ernährung, sichere Kleidung, das Trainieren des Schulwegs oder der richtige Umgang mit Gewalt und Mobbing – die Unfallkasse Berlin unterstützt Sie und Ihr Kind gern mit praktischen Tipps und Informationen.

Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern von Kita-Kindern.

Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern von Schulkindern.

Wann und warum muss Ihr Kind in einer Durchgangsarztpraxis vorgestellt werden?

Die Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von der Gesetzlichen Unfallversicherung bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Der D-Arzt entscheidet, ob Ihr Kind einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.

Sie müssen mit Ihrem Kind zum Durchgangsarzt gehen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Kita- bzw. Schulunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln erforderlich ist oder der Fall einer erneuten Erkrankung vorliegt.

Nicht erforderlich ist eine Vorstellung beim D-Arzt bei isolierten Augen- und Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen. Hier erfolgt die Behandlung durch den entsprechenden Facharzt. Dieses gilt auch sofern nur die Zähne betroffen sind – dann wird ein Zahnarzt behandeln.

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