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Finanzierung und Kostenübernahme | Unfallkasse Berlin

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Wie finanzieren wir uns und wer übernimmt die Kosten?

Finanzierung

Für die Versicherten der Unfallkasse ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei. Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse Berlin werden im Wesentlichen durch jährliche Beiträge in den einzelnen Umlagegruppen aufgebracht. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Aufwendungen für Prävention, Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.

In der Allgemeinen Unfallversicherung werden die Aufwendungen auf die Unternehmer, d. h. auf das Land Berlin (Senatsverwaltungen) die Bezirksverwaltungen sowie die selbständigen und nicht selbständigen Unternehmen des Landes Berlin entsprechend ihrer Entgeltsummen umgelegt.

In der Schülerunfallversicherung (Kinder in Kindertagesstätten, Hortkinder, Schüler und Studenten) sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung für die besonderen versicherten Personengruppen tragen das Land Berlin bzw. die Bezirksverwaltungen die Kosten. 

Der Finanzbedarf der Unfallkasse wird in einem jährlich aufzustellenden Haushaltsplan festgestellt. Bei den Einnahmen sind dabei neben den Beiträgen auch Zinsen aus Vermögensanlagen und Einnahmen aus Ersatzansprüchen der Unfallkasse zu berücksichtigen.

Die finanziellen Mittel der Unfallkasse Berlin setzen sich zusammen aus:

Wer übernimmt die Kosten?

Für die Versicherten:

Für die Versicherten der Unfallkasse Berlin ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei. 

Für die Unternehmen:

In der Allgemeinen Unfallversicherung werden die Aufwendungen auf die Unternehmer, d. h. auf das Land Berlin (Senatsverwaltungen), die Bezirksverwaltungen sowie die selbständigen und nicht selbständigen Unternehmen des Landes Berlin entsprechend ihrer Entgeltsummen umgelegt.

In der Schüler-Unfallversicherung (Kinder in Kindertagesstätten, Hortkinder, Schüler und Studierende) sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung für die besonderen versicherten Personengruppen tragen das Land Berlin bzw. die Bezirksverwaltungen die Kosten.

Das Leistungsangebot der Unfallkasse Berlin ist vielfältig und leitet sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches VII ab. Daher entstehen den Unternehmen in aller Regel keine Kosten, wenn sie die Präventionsleistungen der Unfallkasse Berlin in Anspruch nehmen.