Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.
Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
- die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden
- die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel
- die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein
- die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.
Damit Wahlhelferinnen und Wahlhelfer schnell Unterstützung bekommen, sollten sie nach einem Unfall umgehend die Unfallkasse Berlin kontaktieren.
Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.