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Aktualisiert: DGUV Regel "Branche Bürobetriebe"

Rund die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet im Büro. Die DGUV Regel “Branche Bürobetriebe” richtet sich an alle, die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Büro- und Bildschirmarbeit tragen – von der Leitung über die Personalabteilung bis hin zu Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Regel wurde hinsichtlich ihrer rechtlichen Verweise aktualisiert und bietet ergänzte Inhalte – beispielsweise zum Thema Klima in Arbeitsstätten und zur Kennzeichnung sicherer Produkte.

Die Regel zeigt konkrete Präventionsmaßnahmen für typische Arbeitssituationen auf und gibt Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis. Dabei nimmt sie insbesondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie etwa bei der Büro- und Bildschirmarbeit weit verbreitete Muskel-Skelett-Erkrankungen, in den Fokus.

Das ist neu

Im Vergleich zur vorigen Ausgabe aus dem Jahr 2018 wurde die neue Fassung hinsichtlich ihrer rechtlichen Verweise aktualisiert.

Die aktualisierte Regel bietet darüber hinaus ergänzte Inhalte zu diesen Themen:

  • Kennzeichnung sicherer Produkte
  • Betriebssanitäter in Großbetrieben
  • Arbeitsschutzausschuss
  • Klima in Arbeitsstätten

Zur aktualisierten Fassung der DGUV Regel “Branche Bürobetriebe” 

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