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Informationen zum Schulstart: Wann sind Schulkinder unfallversichert?

Berliner Schulkinder sind automatisch über die Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt – auf dem Schulweg, im Unterricht und in den Pausen, bei Schulfesten und auf Klassenfahrten. Eltern zahlen dafür nichts. 

Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Beiträge übernimmt das Land Berlin.

Versichert sind die Kinder:

  • während des Unterrichts, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen (also zum Beispiel bei Schulfeiern, Ausflügen, Wandertagen und Klassenfahrten);
  • auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine schulische Veranstaltung stattfindet. Welches Verkehrsmittel für den Schulweg genutzt wird, ist dabei unerheblich. Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.

Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

Weitere Informationen für Eltern von Schulkindern

Eltern von Schulkindern finden praktische Informationen zu Themen wie Mediennutzung, Schulangst und Mobbing unter www.unfallkasse-berlin.de/eltern/informationen-fuer-eltern-von-schulkindern.

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