Wie wichtig das Thema Schulwegsicherheit ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2025 verunglückten mehr als 1.640 Berliner Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur oder von der Schule – durchschnittlich acht Lernende pro Tag. Insgesamt rund 590 der Verunglückten besuchten eine Grundschule. Das entspricht durchschnittlich drei Grundschulkindern pro Schultag.
Nach den Sommerferien beginnt für rund 36.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler in Berlin ein neuer Lebensabschnitt – und damit häufig auch der erste regelmäßige Schulweg. Viele Kinder können ihn nach einer ausreichend langen Eingewöhnungszeit selbstständig zurücklegen. Dies gibt ihnen Selbstvertrauen, erweitert ihren Erfahrungshorizont und erhöht die Bewegungszeit.
“Kinder orientieren sich zunächst an festen Abläufen. Je häufiger sie ihren Schulweg gemeinsam mit den Eltern gehen, desto sicherer erkennen sie Gefahrenstellen, Ampeln, Querungen und andere Orientierungspunkte. Diese Routine gibt ihnen Sicherheit, wenn sie den Weg später allein bewältigen”, sagt Michael Laßok, Direktor der Unfallkasse Berlin.
Auch kleine Veränderungen wie Baustellen, gesperrte Haltestellen oder geänderte Verkehrsführungen können Kinder anfangs verunsichern. Daher empfiehlt die Unfallkasse Berlin ergänzend über alternative Schulwege zu sprechen oder den Schulweg im sogenannten Laufbus mit anderen Kindern zu organisieren. Das Elterntaxi ist jedoch keine optimale Lösung. Dieses erhöht das Verkehrsaufkommen vor der Schule erheblich und kann zur zusätzlichen Gefahrenquelle für das eigene und andere Kinder werden.
Weitere Informationen unter: www.unfallkasse-berlin.de/eltern
Hintergrund: Schüler-Unfallversicherung in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege daheim oder in Heimen sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.