Kennzeichnung gibt erste Orientierung
Ein Schulranzen mit der Kennzeichnung DIN-Norm 58124 erfüllt die wichtigsten Voraussetzungen, damit Kinder für den Schulweg gut ausgestattet sind. Schulranzen mit dieser Kennzeichnung gelten als gut sichtbar, ergonomisch und funktional.
Ergonomie geht vor Optik
Bunte Motive und beliebte Figuren sind für Kinder oft das wichtigste Kaufkriterium. Entscheidend ist jedoch, dass der Schulranzen richtig sitzt. Er sollte zur Körpergröße des Kindes passen, dicht am Rücken anliegen und nicht über die Schultern hinausragen. Breite, gepolsterte Trageriemen sowie ein verstellbarer Brust- und Hüftgurt sorgen für eine gleichmäßige Gewichtsverteilung. Der leere Schulranzen sollte leer nicht mehr als 1,2 Kilogramm wiegen.
Sichtbarkeit im Straßenverkehr erhöhen
Gerade in der dunkleren Jahreszeit ist gute Sichtbarkeit besonders wichtig. Eltern sollten darauf achten, dass der Schulranzen über reflektierende Flächen und leuchtende Farben verfügt. Fluoreszierende und retroreflektierende Materialien helfen dabei, dass Kinder im Straßenverkehr frühzeitig gesehen werden.
Gemeinsam ausprobieren
Kinder sollten den Schulranzen unbedingt vor dem Kauf anprobieren – idealerweise mit etwas Gewicht im Inneren. So lässt sich feststellen, ob der Ranzen bequem sitzt und das Kind sich frei bewegen kann. Wichtig ist auch, dass sich der Verschluss leicht öffnen und schließen lässt. Die Unfallkasse Berlin empfiehlt Eltern, das Kind zum Kauf mitzunehmen, mehrere Modelle zu vergleichen und sich im Fachhandel beraten zu lassen.
Auf das richtige Packen achten
Ein ergonomischer Schulranzen allein reicht nicht aus. Schwere Gegenstände sollten möglichst nah am Rücken verstaut werden. Nicht benötigte Materialien sollten regelmäßig aussortiert werden, damit das Gewicht möglichst gering bleibt.
Mehr Informationen finden Eltern unter www.unfallkasse-berlin.de/eltern
Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern, auf dem Hin- und Rückweg. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.