Bei Schnee- und Eisglätte ist es notwendig, die Verkehrswege angemessen zu räumen. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, müssen vereiste oder verschneite Flächen nicht vollständig beseitigt werden.
Es genügt, die Hauptzugangs- und Verbindungswege zu räumen. Die notwendigen Wege in der Schule müssen sicher genutzt werden können – dabei sind kleine Umwege zumutbar.