Betriebe und Einrichtungen können innerbetriebliche Regelungen treffen, die Rauschmittel am Arbeitsplatz und das Arbeiten unter Drogeneinfluss verbieten – zum Schutz aller Beschäftigten. Solche Regelungen schaffen Klarheit und machen den Mitarbeitenden deutlich, dass der Betrieb sich mit dem Thema auseinandersetzt und Führungskräfte angehalten sind, konsequent zu handeln.
Aktionswoche als Impuls nutzen
Vom 13. bis 21. Juni 2026 ruft die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) unter dem Motto „Alkohol? Weniger ist besser!“ zu einer bundesweiten Aktionswoche auf. Betriebe, Einrichtungen und deren Führungskräfte können die Woche zum Anlass nehmen, das Thema Suchtmittelprävention aktiv aufzugreifen und so Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken.
Weitere Informationen der Unfallkasse Berlin
- Hinweise zum Thema “Alkohol in der Arbeitswelt – Rechtssicher handeln im Akutfall” finden Führungskräfte in einer Broschüre der Unfallkasse Berlin.
- Wie Führungskräfte mit Beschäftigten umgehen sollten, die offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stehen, zeigt die Unfallkasse Berlin auf einer Fachthemenseite.