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Suchtmittelmissbrauch: vorbeugen und im Akutfall richtig reagieren

Suchtmittelmissbrauch wie übermäßiger Alkoholkonsum können am Arbeitsplatz nicht nur die Betroffenen selbst, sondern das ganze Team gefährden. Wie lässt sich Suchtprävention systematisch im Betrieb verankern? Und wie sollten Führungskräfte im Akutfall handeln? 

Betriebe und Einrichtungen können innerbetriebliche Regelungen treffen, die Rauschmittel am Arbeitsplatz und das Arbeiten unter Drogeneinfluss verbieten – zum Schutz aller Beschäftigten. Solche Regelungen schaffen Klarheit und machen den Mitarbeitenden deutlich, dass der Betrieb sich mit dem Thema auseinandersetzt und Führungskräfte angehalten sind, konsequent zu handeln.

Aktionswoche als Impuls nutzen

Vom 13. bis 21. Juni 2026 ruft die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) unter dem Motto „Alkohol? Weniger ist besser!“ zu einer bundesweiten Aktionswoche auf. Betriebe, Einrichtungen und deren Führungskräfte können die Woche zum Anlass nehmen, das Thema Suchtmittelprävention aktiv aufzugreifen und so Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken.

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Weitere Informationen der Unfallkasse Berlin

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