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Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni: Unfallkasse Berlin weist auf Gefahren für Kinder vor zu viel Sonne hin

Endlich Sommer, doch viele Menschen unterschätzen die Gefahren der Sonne. Besonders Kinder sind durch höhere UV-Strahlung gefährdet, denn die Haut ist empfindlicher als die Haut von Erwachsenen. Die Unfallkasse Berlin gibt Tipps, um Kinder vor zu viel Sonne zu schützen.

Mehr als 300.000 Menschen erkranken jährlich neu an weißem oder schwarzem Hautkrebs. Die ultraviolette Strahlung der Sonne hat auf seine Entstehung einen wesentlichen Einfluss. 

Darum muss Kinderhaut geschützt werden

Kinderhaut ist deutlich empfindlicher als die von Erwachsenen. Bei Kindern bis zum zwölften Lebensjahr liegen die Stammzellen, aus denen sich neue Hautzellen bilden, viel dichter unter der Hautoberfläche. Dadurch sind sie den UV-Strahlen stärker ausgesetzt. Mit jedem Sonnenbrand wird die Haut erheblich geschädigt und Jahre später kann Hautkrebs die Folge sein. 

Mit diesen Tipps sind Kinder vor zu viel Sonneneinstrahlung geschützt:

  • Schatten: So oft wie möglich und vor allem in der Mittagszeit Schattenplätze aufsuchen.
  • Kleidung: Sicher ist dichtgewebter Stoff, der möglichst viel Haut bedeckt, und ein Sonnenhut mit Schirm und Nackenschutz. Auch die Augen sollten mit einer Sonnenbrille geschützt werden.
  • Creme: Am besten ist eine Creme mit dem höchsten Lichtschutzfaktor (Faktor 50). Besonders unbedeckte Stellen und Stirn, Nase und Ohren sollten großzügig eingecremt werden. Bei längerem Aufenthalt im Freien an das Nachcremen denken.

Schatten suchen und Schutzmaßnahmen kombinieren

Insbesondere von Juni bis August und vor allem in der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr ist die Intensität der Sonne besonders hoch. Eltern sollten darauf achten, dass sich Kinder so oft wie möglich im Schatten aufhalten. Zusätzlich bietet die Kombination aus Sonnenschutzkleidung und Sonnenschutzcreme einen guten Schutz.

Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin

Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern von Kita- und Schulkindern.

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