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Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern | Unfallkasse Berlin

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Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe im Unternehmen. Dazu gehört auch, dass Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Ersthelferinnen und Ersthelfer werden dafür ausgebildet, eine wirksame Erste Hilfe zu leisten. Sie verfügen über das notwendige Wissen im Umgang mit verschiedenen Verletzungen und sind in der Lage einzuschätzen, ob es sich um eine Bagatelle oder um ein ernsteres gesundheitliches Problem handelt. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelferinnen oder Ersthelfern in den Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen übernimmt auf Antrag die Unfallkasse Berlin (§ 23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII).

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie auf unserer Internetseite unter:

www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/erste-hilfe-ausbildung 

Die Antragstellung erfolgt seit Januar 2023 ausschließlich über unsere Internetseite.

Bei Fragen berät Sie gerne Frau Sylvia Lehmann,
Tel.: 030 7624-1372 oder per Mail an erstehilfe@unfallkasse-berlin.de