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Nicht den Kopf riskieren | Unfallkasse Berlin

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Auch der Weg zur Uni ist versichert

Auch für Studierende gilt: Die Hin- und Rückwege zur bzw. von der Hochschule sind gesetzlich unfallversichert. Das Transportmittel ist für den Versicherungsschutz jedoch unerheblich. Ob Sie zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs zur Uni sind: Die Unfallkasse Berlin übernimmt nach einem versicherten Wegeunfall alle notwendigen Heil-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten.

Da viele Studierende mit dem Fahrrad fahren, haben wir hier einige interessante Fakten rund ums Radfahren zusammengestellt.

  • Ampel: Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. 
  • Alkohol: Radfahrer, die die zulässige Promillegrenze überschreiten, müssen ebenso wie Autofahrer mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Wer betrunken Rad fährt, muss mit dem Verlust seines Führerscheins rechnen, sofern er einen hat.
  • Telefonieren: Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder eine SMS schreiben. Hierfür wird ebenfalls ein Bußgeld erhoben.
  • Geschwindigkeit: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen und Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten (z.B. Tempo-30-Zonen oder Spielstraßen). Der fehlende Tacho steht dem nicht entgegen.
  • Fahrradwege: Fahrradwege müssen von Radfahrern auch benutzt werden, wenn sie mit einem Gebotsschild gekennzeichnet sind. Auch hier gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Straßennutzung: Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. 
  • Beleuchtung: Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Funktionsfähige Beleuchtung ist auch am Tag Pflicht.

Zum Thema "Verkehrssicherheit von Fahrrädern" hat der Gesetzgeber folgende Ausstattung vorgeschrieben:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
  • weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorne
  • rote Schlussleuchte und roter Reflektor hinten
  • Dynamo
  • rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren
  • vier Speichenreflektoren (jeweils zwei an Vorder- und Hinterrad) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen
  • eine hell tönende Klingel

Hinweis: Für eine Verbesserung der Sicherheit sind auch ein Frontlicht und Rücklicht mit Standlichtfunktion zu empfehlen.

Riskieren Sie nicht Kopf und Kragen - Sie sollten einen Fahrradhelm tragen
Auch wenn in Deutschland für Radfahrer keine Helmpflicht besteht, möchten wir an dieser Stelle noch einmal dringend auf die Wichtigkeit eines Fahrradhelms hinweisen. 
Er schützt Ihr Leben.

Nicht den Kopf riskieren – sicher Fahrrad fahren

Nicht den Kopf riskieren – sicher Fahrrad fahren

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Nicht den Kopf riskieren – der Film zum Helm