Praktische Tipps für Pflegende
Bei der Pflegetätigkeit sind pflegende Angehörige einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt. Dazu gehören neben zeitlichen oder psychischen Belastungen, auch die körperlichen Belastungen der Haut, des Rückens oder durch Infektionen. Die Unfallkasse Berlin möchte pflegende Angehörige dabei unterstützen, diese Belastungen weitestgehend zu minimieren und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
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Pflegestützpunkte – ein Ansprechpartner für alle Anliegen
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Vielseitige Entlastung: Selbsthilfegruppen können über Jahre begleiten
Wenn alles zu viel wird
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Vor und nach der Entlassung aus der Klinik gibt es einiges zu beachten und zu organisieren. Diese Checkliste soll Ihnen und Ihren Angehörigen, Freundinnen oder Freunden dabei helfen.
Verordnungen
- Sind alle Verordnungen unterschrieben und weisen außer den Diagnosen auch alle dazu gehörigen Diagnoseschlüssel auf? Darauf ist auch bei den Folgeverordnungen von niedergelassen Ärztinnen und Ärzten unbedingt zu achten.
- Wer besorgt die verordneten Medikamente in der Apotheke? Frist beachten: Die Erstverordnung vom Entlassmanagement ist nur drei Werktage gültig, der Tag, an dem das Rezept ausgestellt wird, zählt mit.
- Wird Verbandsmaterial benötigt?
- Wer besorgt die nötigen Hilfsmittel im Sanitätshaus oder nimmt zu liefernde größere Hilfsmittel entgegen, damit sie nach der Entlassung zu Hause gleich zur Verfügung stehen?
Krankenpflege/Haushalt
- Umgehend ambulanten Pflegedienst kontaktieren, falls häusliche Krankenpflege verordnet wird.
- Falls hauswirtschaftliche Versorgung verordnet wird: Bietet der Pflegedienst sie auch an? Übernimmt er es auch, den Antrag an die Krankenkasse zu stellen?
- Hat die gestürzte Person eine private Unfallversicherung mit Assistenzversicherung?
- Wer kauft ein?
- Wer kocht oder kümmert sich um die Mahlzeiten?
Termine vereinbaren
- Umgehend für Heilmittel wie Lymphdrainage, Physiotherapie etc. Dabei unbedingt angeben, dass die Erstverordnung vom Entlassmanagement ausgestellt wurde. Fristen beachten! Die Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen begonnen und innerhalb von zwölf Tagen abgeschlossen sein, übrige Behandlungseinheiten verfallen. Über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverband lassen sich gezielt Praxen wohnortnah suchen. Sie ist online zu finden unter: www.gkv-spitzenverband.de, dort in der Rubrik „Service“ die „Heilmittelerbringerliste“ auswählen.
- Sich zeitnah bei der Hausärztin oder dem Hausarzt zur Weiterbehandlung sowie für Folgeverordnungen vorstellen. Wichtig: Den Entlassbrief des Krankenhauses mitnehmen.
- Gibt es Kontrolltermine in der Klinik?
- Transfer organisieren: Wie kommt die Patientin oder der Patient jeweils zu den Terminen?
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