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Arbeitsschutz für Beschäftigte der Gebäudereinigung

Neue DGUV-Branchenregel bündelt praxisbezogene Informationen für sicheres und gesundes Arbeiten in der Gebäudereinigungsbranche

Wie wichtig die Arbeit professioneller Reinigungsfachkräfte ist, zeigt sich gerade besonders deutlich: So wurde die Gebäudereinigungsbranche angesichts der Coronavirus-Pandemie als systemrelevant eingestuft und erfährt eine steigende Wertschätzung durch die Bevölkerung. Mit welchen Arbeitsschutzmaßnahmen Verantwortliche dieses Berufszweigs für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen können, erfahren sie in der neuen Branchenregel 101-605 "Gebäudereinigung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin werden rechtliche Vorgaben, typische Gefährdungen und praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für die Gebäudereinigungsbranche erstmals in einer Publikation gebündelt.

Branchentypische Gefährdungen vermeiden

Beschäftigte der Gebäudereinigung sind verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt: So bringen die Fensterreinigung oder der Einsatz von Leitern und Hebebühnen ein erhöhtes Absturzrisiko mit sich. Gleichförmige Bewegungen und eine unergonomische Arbeitshaltung können Wirbelsäule, Gelenke und Muskulatur der Beschäftigten stark belasten. Zudem besteht die Gefahr, dass Feuchtarbeit, Reinigungsmittel sowie bei bestimmten Arbeitsverfahren freigesetzte Stoffe Allergien und Atemwegserkrankungen auslösen.

Anhand konkreter Praxisbeispiele zeigt die Branchenregel auf, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen dazu beitragen, solche betriebsbetriebsbedingten Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. "Die Publikation ist ein wichtiges Nachschlagewerk, wenn es darum geht, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und das Personal zu unterweisen", sagt Petra Pilz-Jahn, Leiterin des Sachgebiets Gebäudereinigung im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Verschiedene Reinigungstätigkeiten und Einsatzorte im Blick

Die praxisbezogenen Informationen und Handlungsempfehlungen der Branchenregel sind übersichtlich in typische Tätigkeiten wie Grund- und Unterhaltspflege sowie Flächen-, Glas und Fassadenreinigung gegliedert. Einzelne Kapitel gehen auf häufige Einsatzorte wie Krankenhäuser, Sport- und Unterhaltungsstätten, Schwimmbäder, Industriebetriebe, Baustellen oder Verkehrsmittel ein. Um bei der Erarbeitung des Dokuments alle wichtigen Perspektiven auf den Arbeitsschutz zu berücksichtigen, standen die Experten der Unfallversicherung im engen Austausch mit Vertretern großer Firmen und Verbände der Gebäudereinigung sowie mit den Sozialpartnern der Branche.

Gefährdungen für jedes Objekt neu beurteilen

Reinigungsfachkräfte sind in der Regel in fremden Unternehmen tätig. Dort sind zusätzlich alle Gefährdungen zu berücksichtigen, die sich bei der Arbeit vor Ort ergeben können: "Die jeweiligen Objekte und Reinigungstätigkeiten können sehr individuell sein", betont Petra Pilz-Jahn. "Daher ist es wichtig, dass Verantwortliche nicht nur die üblichen Schutzmaßnahmen ergreifen, sondern sich immer auch mit dem Auftraggeber oder Eigentümer der Liegenschaft abstimmen." Musterformulare und Checklisten im Anhang der Branchenregel erleichtern die komplexe Arbeits- und Objektorganisation sowie die Beschaffung und Kontrolle verschiedener Arbeitsmittel.

Die DGUV Regel 101-605 "Branche Gebäudereinigung" kann kostenfrei in der Publikationsdatenbank des Spitzenverbandes heruntergeladen werden.

Praxistipps zur Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

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