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Unfallkasse Berlin

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Schulanfang: Unfallkasse Berlin nimmt Regress bei E-Scooter-Unfällen auf dem Fußweg

Die Ferien sind zu Ende und die über 350.000 Berliner Schüler müssen wieder in die Schule. Nun ist eine neue Gefahrensituation auf dem Schulweg hinzugekommen: die auf dem Gehweg fahrenden E-Scooter. Dort zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich. Gerade, weil die Scooter-Fahrer oft ungeübt sind und aufgrund mangelnder Fahrgeräusche nicht gehört werden, kann es schnell zu Unfällen kommen.

Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin mahnt: "Wird ein Schüler auf dem Schulweg von einem E-Scooter-Fahrer angefahren, prüfen wir, den Fahrer in Regress zu nehmen. Dann müsste der Schädiger uns die Behandlungskosten erstatten." So ein Sturz führt schnell zu Knochenbrüchen, die dann eine lange Behandlungszeit, vielleicht sogar einen Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen. Da kommen schnell hohe Summen zusammen.

Unabhängig von den Regressforderungen der Unfallkasse können die Eltern des geschädigten Schülers auch noch Schmerzensgeld geltend machen.

Zwar müssen die E-Scooter-Fahrer eine KFZ-Versicherung haben, doch die wird auch prüfen, ob sie bei grob fahrlässigem Verhalten die Leistung versagen kann.

E-Scooter auch nicht für den Schulweg nutzen

Atzler rät ausdrücklich davon ab, dass Kinder den Schulweg mit dem E-Scooter zurücklegen: "Das Unfallrisiko ist einfach zu groß, gerade wenn die Jugendlichen morgens noch müde sind, kann schnell durch eine Unaufmerksamkeit ein Unfall passieren. Die Unfallkasse übernimmt zwar die Behandlungskosten für den verletzen Schüler auf dem Schulweg, doch den Schaden, den der Fahrer angerichtet hat, begleichen wir nicht", so Wolfgang Atzler.

Hintergrund
Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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