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Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt in Kraft

Seit 1. Mai dieses Jahres gilt für die Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Berlin eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit”. Die überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift ersetzt die bisherige Fassung vom 1. Januar 2011.

Die wichtigsten Änderungen der DGUV Vorschrift 2 im Überblick

Die Kleinbetriebsbetreuung gilt bis zu 20 Beschäftigte

Die Grenze für die Betreuungsform nach Anlage 1 wird von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Damit können zukünftig mehr Betriebe von den Regelungen für Kleinbetriebe profitieren. Diese dienen vor allem dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu unterstützen.

Erweiterte Zielgruppen für die Sifa-Ausbildung

Die Qualifizierungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) werden weiter geöffnet. Künftig können sich auch Personen mit entsprechenden Abschlüssen in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaft zur Sifa qualifizieren.

Betreuung wird digitaler

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Betriebe künftig teilweise auch mit digital erbrachten Leistungen betreuen. Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien können bis zu einem Drittel der Leistungen der betrieblichen Betreuung umfassen, sofern die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind.

Fortbildungsnachweise für Sifa und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Pflicht

Damit die Betriebe auch weiterhin qualitativ hochwertig arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden können, müssen diese immer auf dem aktuellen Stand sein. Die absolvierten Fortbildungen müssen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit künftig nachweisen können und in ihrem jährlichen Bericht dokumentieren.

DGUV Regel konkretisiert Vorschrift 2

Die neue DGUV Regel 100-002 erläutert die DGUV Vorschrift 2 mit konkretisierenden Erläuterungen und praxisnahen Beispielen. Sie unterstützt bei der Umsetzung der Vorschrift im Betrieb.

Weitere Informationen

Auf der Fachthemenseite “DGUV Vorschrift 2” finden Sie die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 und die DGUV Regel 100-002 zum Herunterladen sowie weitere Informationen.

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