Irrtum 1: Helle Kleidung ist ausreichend, um gut gesehen zu werden.
Stimmt nur teilweise. Helle Kleidung ist zwar sichtbarer als dunkle. Doch besser sind fluoreszierende Materialien, die großflächig auf Hose, Jacke und Schulrucksack verteilt sein sollten. Zum Vergleich: Autofahrer sehen im Scheinwerferlicht Fußgängerinnen und Fußgänger mit heller Kleidung aus 40 Metern Entfernung. Tragen Schülerinnen und Schüler Kleidung mit leuchtendem Material, werden sie schon aus 150 Metern Entfernung wahrgenommen. Hilfreich für die Jüngeren: Schulranzen mit fluoreszierenden Leuchtflächen, die die DIN-Norm 58124 erfüllen. Praktisch sind auch sogenannte Blinkis zum Anheften. Vorteil: Sie können jederzeit wieder entfernt und so für mehrere Kleidungsstücke verwendet werden.
Irrtum 2: Es reicht, mit Kindern den Schulweg im Sommer zu üben.
Stimmt nur teilweise. Der Schulweg ist im Sommer meist einfacher zu bewältigen als im Winter. Dunkelheit und schlechte Sicht sorgen aber für neue Gefahrenquellen. Daher sollten Eltern auch bei Dämmerung den Schulweg mit Kindern trainieren und sie auf veränderte Bedingungen aufmerksam machen. Sind bestimmte Wegabschnitte im Herbst und Winter schlecht oder gar nicht beleuchtet, sollte ein längerer Schulweg in Kauf genommen werden.
Irrtum 3: Im Elterntaxi ist es sicherer als zu Fuß zur Schule zu gehen.
Elterntaxis sorgen nicht für mehr Sicherheit. Im Gegenteil: Sie werden zur zusätzlichen Gefahrenquelle im Schulbereich. Durch unerlaubtes Halten oder gefährliche Wendemanöver vor der Schule behindern sie andere Verkehrsteilnehmende, gefährden Kinder vor der Schule und auch das eigene Kind im Auto. Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen, bewegen sich sicherer im Straßenverkehr, sind körperlich besser in Form und folgen konzentrierter dem Unterricht. Deswegen: Besser auf das Elterntaxi verzichten und das Kind zu Fuß zur Schule bringen.
Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern, auf dem Hin und Rückweg. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.