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Vorgehensweise nach Kontakt mit Meningokokkeninfektionen

Kommt ein Beschäftigter mit oropharyngealem Sekret eines Patienten mit nachgewiesener Meningokokkeninfektion in Kontakt, so ist er infektionsgefährdet (z.B. Tröpfcheninfektion durch Anhusten). Eine Meningokokkeninfektion mit aggressiven Erregern kann zu folgenschweren Erkrankungen führen: 50 Prozent der Erkrankungen verlaufen mit einer eitrigen Hirnhautentzündung, 25 Prozent mit einer Sepsis, 10-15 Prozent mit einem septischen Schock und die Sterblichkeit liegt bei 5 bis 10 Prozent.

Doch mit einer postexpositionellen Prophylaxe kann wirksam vorgebeugt werden. 

Diese postexpositionelle Prophylaxe (PEP) nach beruflichem Kontakt mit meningokokkeninfizierten Personen ist vergleichbar mit derjenigen nach Nadelstichverletzungen: bei der Stichverletzung werden mit dem Blut möglicherweise auch Krankheitserreger übertragen - durch die PEP kann ein Ausbruch der Erkrankung jedoch verhindert werden.

Bei engem Kontakt mit Sekreten des Nase-Rachen-Raumes, die Meningokokken enthalten, liegt zwar keine eigentliche Unfallverletzung vor, doch es besteht auch ein potentielles Risiko sich zu infizieren und zu erkranken. Die hierfür verfügbare PEP ist hoch wirksam und kostengünstig.

Trotz der geringen Kosten, sollte die PEP nicht wahllos eingesetzt werden. Jeder Einsatz von Antibiotika und Impfungen erfordert eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung.
Die Kosten einer PEP können von der Unfallkasse Berlin erst nach Prüfung des Sachverhaltes übernommen werden.

Folgende Fragen sind hierfür zu klären:

  1. Ist die Indexperson wirklich an einer Meningokokkeninfektion erkrankt? Nachweis durch Befund des Indexpatienten ggf. anonymisiert (Serologie, PCR, Liquorausstrich, kultureller Nachweis),
  2. Wie gestaltete sich der Kontakt des Versicherten zur Indexperson? Bestand tatsächlich ein enger beruflicher Kontakt zu den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes der Indexperson? Krankenhauspersonal hat zum Beispiel nur dann ein erhöhtes Infektionsrisiko, wenn ein ungeschützter Kontakt zu den respiratorischen Sekreten stattfand, z.B. bei einer Mund-zu-Mund-Beatmung oder wenn ohne Atemschutz intubiert oder tracheal abgesaugt wurde. 

Können diese beiden Fragen mit „JA“ beantwortet werden, so liegt tatsächlich eine Infektionsgefährdung des/der Versicherten vor. Eine Chemoprophylaxe ist dann sinnvoll; doch Erfolg hat sie nur, wenn sie rechtzeitig durchgeführt wird und zwar innerhalb von zehn Tage nach dem letzten engen Kontakt zur Indexperson. Ansteckend ist diese schon sieben Tage vor Ausbruch ihrer Symptome bis 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung.

Postexpositionsprophylaxe zur Vorbeugung einer Meningokokkenerkrankung:

Chemoprophylaxe nach Exposition:
Für Jugendliche ab 60 kg und Erwachsene: 2 x 600 mg Rifampicin/Tag für 2 Tage. 

Für Erwachsene ist außerdem Ciprofloxacin (einmalige Dosis 500 mg p. o.) für die Chemoprophylaxe zugelassen. Weiterhin ist eine Prophylaxe mit Ceftriaxon (nur i. m. Applikation) mit einer einmaligen Gabe von 125 mg bei Kindern unter 12 Jahren und 250 mg bei Kontaktpersonen über 12 Jahren möglich. 

Bei Schwangeren ist Ceftriaxon das Mittel der Wahl. Das darin enthaltene Lidocain gilt in dieser einmaligen Dosierung trotz des generellen Hinweises der Roten Liste auf eine Kontraindikation von Lidocain als unbedenklich in der Schwangerschaft (Schaefer C, et al. 2006). Alle drei Präparate führen mit hoher Sicherheit zur Eradikation von Meningokokken im Nasopharynx (Zalmanovici Trestioreanu A, et al. 2011).

Impfung nach Exposition:

Trotz der Chemotherapie wurde ein erhöhtes Risiko für enge Kontaktpersonen beobachtet, welches im Jahr nach dem Kontakt noch ca. 100-fach über der Hintergrundinzidenz lag (RKI Epid Bull 31/2009; Hoek M. et al. 2008). Daher sollte bei engen Kontaktpersonen zusätzlich eine postexpositionelle Meningokokken-Impfung erfolgen, sofern ein Impfstoff verfügbar ist, welcher der Meningokokken-Serogruppe des Indexfalles entspricht.

Folgende Impfstoffe sind u.a. zugelassen:

quadrivalenter Konjugatimpfstoff zum Schutz gegen Meningokokken der Serogruppe C sowie gegen die selteneren Serogruppen A, W und Y ab dem Alter von zwei Jahren. 

Seit Dezember 2013 gibt es einen neuen Meningokokken-B-Impfstoff, dessen Verabreichung gemäß Fachinformation und nach sorgfältiger individueller Nutzen-Risiko-Abwägung sinnvoll sein kann. Seit 14.09.2015 empfiehlt die Ständige Impfkommission des Robert Koch Institutes die Anwendung dieses Meningokokken-B-Impfstoffes bei Personen mit erhöhtem Risiko. Gemeint sind Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten (invasive Meningokokken-B-Infektion) haben, insbesondere Haushaltskontaktpersonen, aber auch vergleichbar beruflich gefährdete Personen, sowie besonders gesundheitlich gefährdete Personen, z. B. solche mit Asplenie oder Komplementdefekten.

Stand September 2015

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