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Zahnrettungsbox an Grundschulen erneuert: Unfallkasse Berlin hilft bei der Zahnrettung nach Unfällen

Die Berliner Grund- und Förderschulen haben in dieser Woche Post von der Unfallkasse erhalten: Die Flüssigkeit der Zahnrettungsbox wird erneuert, denn das Verfallsdatum der alten läuft ab. 

Ob im Sportunterricht oder beim Toben auf dem Pausenhof: Schnell wird beim unglücklichen Zusammenprall ein Zahn ausgeschlagen. Langwierige Folgen für die Zahngesundheit mit vielen Besuchen beim Zahnarzt sind nicht selten. Viele leiden bis in das Erwachsenenalter an den Folgeschäden. 

"Dieses Leid möchten wir den Kindern ersparen", sagt Michael Laßok, Direktor der Unfallkasse Berlin. "Ausgeschlagene Zähne oder Zahnbruchstücke können wieder in den Kiefer eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Zahn schnell und richtig zum Zahnarzt transportiert wird." 

Gut zu wissen: Bei versicherten Unfällen, bei denen die Zähne betroffen sind, leistet die Unfallkasse lebenslang – also auch, wenn sich Folgeschäden abzeichnen.

Kommt die Zahnrettungsbox nach dem Unfall eines Schülers zum Einsatz, stellt die Unfallkasse der Schule kostenlos eine Ersatzbox. Im vergangenen Jahr konnte die Zahnrettungsbox in 54 Fällen eingesetzt und so ein Zahn gerettet werden. 

Die spezielle Nährlösung in der Zahnrettungsbox sorgt dafür, dass die empfindlichen Zellen an der Zahnwurzel bis zu 48 Stunden erhalten bleiben und nicht absterben. So wird die beste Grundlage dafür geschaffen, ausgeschlagene Zähne oder Zahnbruchstücke aussichtsreich wieder in den Kiefer einzusetzen. 

Weitere Informationen für Eltern rund um den sicheren Schulbesuch unter: www.unfallkasse-berlin.de/eltern.

Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin

Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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