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Entsorgung von Gefahrstoffen an Schulen | Unfallkasse Berlin

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Gefahrstoffe und Gefahrstoffreste sicher und gesund entsorgen

Im naturwissenschaftlichen Unterricht kommen Gefahrstoffe häufig im Rahmen von Lehrer- oder Schülerexperimenten zum Einsatz. Hierbei fallen Gefahrstoffreste an, die für den Menschen und die Umwelt gefährlich sind. Sie dürfen nicht über den Ausguss oder den Hausmüll entsorgt werden.

Gefahrstoffreste müssen ebenso wie verunreinigte, nicht mehr zugelassene oder nicht mehr benötigte Gefahrstoffe fachgerecht entsorgt werden.

Hinweise zur Entsorgung von Pikrinsäure finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Darauf sollten Sie beim Entsorgen von Gefahrstoffen und Gefahrstoffresten achten

Sicher sammeln und lagern

Gefahrstoffreste müssen entsprechend den Vorgaben der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (Punkt III – 2.6.1) und der vorab durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung des Experiments gesammelt und gegebenenfalls behandelt werden. Die dafür notwendige Lagerung der Gefahrstoffreste muss auf eine sichere Art und Weise erfolgen. Potentielle Gefährdungen wie Brand oder die Exposition gegenüber gesundheitsschädlichen Dämpfen müssen sicher ausgeschlossen beziehungsweise minimiert werden. Hierzu gehört auch die korrekte Kennzeichnung der Abfallbehältnisse.

Für zu entsorgende Gefahrstoffe in Originalgebinden gelten die gleichen Anforderungen. Eine Lagerung verschiedenster Gefahrstoffgebinde in Pappkartons ist verboten.

Gefahrstoffe und Gefahrstoffreste dokumentieren

Die gesammelten Gefahrstoffe und Gefahrstoffreste sollten dokumentiert werden. Hierfür empfiehlt sich die Erstellung einer Liste, aus der die Gruppenzugehörigkeiten und ungefähren Mengen der zu entsorgenden Gefahrstoffe und Gefahrstoffreste hervorgehen.

Schulleitung und Schulträger informieren

Die Dokumentation/Liste mit den zu entsorgenden Gefahrstoffen und Gefahrstoffresten sollte an die Schulleitung weitergeleitet werden. Die Schulleitung nimmt Kontakt mit dem zuständigen Schulträger auf und übermittelt die relevanten Informationen.

Zuständige Ansprechpersonen im Schulamt finden Schulen im Fachbrief Biologie, Chemie, Physik Nr. 05 (11/2021) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bezirkliche Besonderheiten sind hier ebenfalls benannt.

Fachfirma mit Entsorgung beauftragen

Auf Grundlage der übermittelten Entsorgungsbedarfe wird durch den Schulträger eine Fachfirma mit der fachgerechten Entsorgung der Gefahrstoffe und Gefahrstoffreste beauftragt. Hierzu wird ein gemeinsamer Termin mit der Schule vereinbart. Die Kosten der Entsorgung trägt der Schulträger.

Pikrinsäure sicher entsorgen

Käufliche Pikrinsäure-Lösung (Lösung von 2,4,6-Trinitrophenol) wurde über lange Zeit für Nachweisreaktionen im schulischen Chemie- und Biologie-Unterricht eingesetzt. Seit vielen Jahren werden hierfür andere geeignete Reagenzien verwendet. Grund ist die Aufforderung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, auf Experimente mit Pikrinsäure an Schulen zu verzichten (siehe Fachbrief Nr. 6 Chemie). Gleichzeitig besteht ein generelles Lagerungsverbot von Pikrinsäure an Berliner Schulen (Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Punkt I – 3.5.3), denn eingetrocknete oder auskristallisierte Pikrinsäure besitzt besonders gefährliche Eigenschaften.

Eigenschaften von Pikrinsäure

Suspendierte Pikrinsäure

In ausreichend Wasser suspendierte Pikrinsäure ist als akut toxisch eingestuft. Eine Gefährdung besteht bei Hautkontakt oder Verschlucken.
Dagegen kann sich in unzureichender Wassermenge suspendierte oder in Metallgefäßen gelagerte Pikrinsäure wie eingetrocknete oder auskristallisierte Pikrinsäure verhalten.

Eingetrocknete oder auskristallisierte Pikrinsäure

Neben der akuten Toxizität ist Pikrinsäure als Explosivstoff eingestuft. Pikrinsäure ist hochempfindlich gegenüber Einwirkungen mechanischer Energie. Geringer Druck, Schlag oder Reibung auf die Substanz kann eine explosionsartige Umsetzung zur Folge haben. Hierbei ist unerheblich, ob die Pikrinsäure in kristalliner oder nicht-kristalliner Form vorliegt.

Maßnahmen beim Fund von Pikrinsäure

  • Sollten Sie im naturwissenschaftlichen Bereich Ihrer Schule ein Gefäß mit Pikrinsäure finden, reagieren Sie ruhig und besonnen.
  • Das Gefäß darf nicht berührt, bewegt, transportiert, abgedeckt oder geöffnet werden. Bereits das Öffnen des Behältnisses kann zur Explosion führen, da Pikrinsäurekristalle oftmals bis in den Schraubverschluss wachsen. Aufgrund der strikten und unbedingt einzuhaltenden Vorgaben kann nicht sicher ermittelt werden, ob es sich bei dem Fund um in ausreichend Wasser suspendierte oder bereits eingetrocknete bzw. auskristallisierte Pikrinsäure handelt. Daher muss davon ausgegangen werden, dass es sich um explosionsfähige Pikrinsäure als Feststoff handelt.
  • Aus diesem Grund sollte die Schulleitung umgehend informiert, der betroffene Arbeitsbereich gesperrt und der Zugang untersagt werden.

Entsorgung von Pikrinsäure

Nach dem Einleiten der oben genannten Maßnahmen soll die Schulleitung das Landeskriminalamt Berlin über den Pikrinsäurefund informieren. Anschließend wird ein zeitnaher Termin zur Abholung außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart. Der dabei erforderliche Explosionsschutz wird durch das Landeskriminalamt sichergestellt.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Landeskriminalamt Berlin:

LKA KTI 24 - Explosivstoff- und Kampfmittelangelegenheiten
Fachgruppe 1 - Entschärfung unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen
Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin
Tel.: 030 4664 992 410

Die Pikrinsäure wird anschließend auf einem Sprengplatz kontrolliert gesprengt.