Homeschooling – wie sind die Schülerinnen und Schüler dabei unfallversichert?
Das Home-Schooling findet – ebenso wie auch das Erledigen von Hausaufgaben – in der Regel nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule, sondern vielmehr im privaten und häuslichen Bereich der Lernenden und somit im elterlichen Verantwortungsbereich statt. Ein versicherter Schulunfall liegt nicht vor, wenn Schülerinnen und Schüler im häuslichen Umfeld während der Erledigung von schulischen Aufgaben einen Unfall erleiden.
Versicherungsschutz kann aber bestehen, wenn die Schule selbst die Verantwortung zur Organisation, Durchführung und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtseinheiten wahrnimmt. Die digitalen Angebote müssen dabei von einer Lehrkraft geplant und möglichst auch von ihr gesteuert werden, so wie im Präsenzunterricht. Wenn es beispielsweise bei einem Unterricht per Videoübertragung oder bei einer schulisch angeleiteten Aufgabenerledigung zu einem Unfall kommt, kann Versicherungsschutz bestehen und ist deshalb im Einzelfall zu prüfen.
Rein private Tätigkeiten (zum Beispiel sogenannte "eigenwirtschaftliche Tätigkeiten" wie Essen, Trinken, Toilettengang, Spielen am PC) sind hiervon ausgeschlossen.