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Kunstvolle Gestaltung von Gebäuden, Innen- und Außenbereichen sicher planen und umsetzen

Schulen und Kitas sind Orte der Kreativität und des Lernens. Intelligenz, Wissen und Fantasie sollen hier bei Kindern und Jugendlichen gefördert und durch die künstlerische Gestaltung des Gebäudes nach außen getragen werden. Damit sich niemand verletzt, müssen Kunstobjekte sicher gestaltet sein.

Auf einen Blick

  • Mit der Gefährdungsbeurteilung vorab schon Verletzungs- und Unfallgefahren identifizieren
  • Frühes Einbeziehen eines Sachverständigen unterstützt bei Planung, Material- und Standortauswahl
  • Kunstobjekte sollten gegen Witterung und Vandalismus beständig sein

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Bereits bei der Planung eines Kunstobjektes sollte eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Sie unterstützt dabei, mögliche Unfall- und Verletzungsgefahren schon früh zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Auf folgende Aspekte sollten Leitungskräfte und Baukostenträger bei der Planung besonders achten:

  • Das Kunstobjekt muss ausreichend standfest sein.
  • Scharfkantige oder hervorstehende Teile, die zu Verletzungen führen können, sind zu vermeiden.
  • Kunst an Wänden darf keine Verletzungs- oder Kopfanstoßstellen aufweisen – bis in zwei Meter Höhe müssen die Wände nahezu glatt und eben sein.
  • Kanten sollen gefast oder mit einem Mindestradius von zwei Millimetern gerundet sein. 

Sicherheitsanforderungen an Kunstobjekte

Kunstobjekte, auf die Kinder nicht klettern dürfen, müssen ausreichend abgeschirmt werden oder so gestaltet sein, dass sie nicht zum Klettern einladen.

Kunstobjekte zum Klettern

Dürfen Kinder Kunstobjekte zum Klettern und Spielen nutzen, müssen bestimmte Sicherheitsnormen erfüllt sein. 

Hilfreich ist, bereits bei der Planung einen qualifizierten Spielplatzprüfer beziehungsweise eine Spielplatzprüferin beratend hinzuzuziehen. Er oder sie muss vor der Übergabe an die Einrichtung bestätigen, dass das Kunstobjekt alle Sicherheitsanforderung an ein Spielgerät erfüllt.  Bei der Hauptuntersuchung, welche einmal im Jahr verpflichtend ist, prüft diese Person auch den sicheren Zustand des Objektes und dokumentiert eventuell zu beseitigende Mängel. 

Diese Sicherheitsanforderungen gelten für Kunstobjekte, die zum Klettern und Spielen genutzt werden dürfen:

  • Sicherheitsanforderungen für Spielgeräte nach DIN EN 1176-1 bis DIN EN 1176-11.
  • Für barrierefreie Spielplatzgeräte gilt die DIN EN 33942.
  • Der Fallraum muss mit geeignetem Fallschutzmaterial gemäß DIN EN 1177 ausgestattet ist.

Materialwahl und Vandalismusschutz beachten

Das Material des Kunstobjektes muss den erhöhten Anforderungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen gewachsen sein. Je nach Standort und Benutzungsart ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. Wichtig ist zudem, dass das Material auch keine späteren Gefährdungen wie etwa Splitterbildung mit sich bringt. 

Befindet sich das Kunstobjekt im Außenbereich, sind die Witterungsbedingungen und die Beständigkeit der Materialien gegenüber diesen mit zu berücksichtigen. 

Auch die Beständigkeit gegen Vandalismus sollte beachtet werden, wenn die Kunstobjekte öffentlich zugänglich sind.