Sicherer Schulbetrieb während Bau- und Umbauarbeiten
Baumaßnahmen an Schulen stellen besondere Situationen dar. Sie gehen über die üblichen Risiken des Schulalltags hinaus und können sowohl gesundheitliche Gefährdungen als auch Belastungen mit sich bringen. Damit Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher jederzeit sicher sind, sind folgende Punkte zu beachten:
Vor Beginn der Bauarbeiten prüft der Auftraggeber bzw. Bauherr grundsätzlich, ob
- die Schule für die Dauer der Arbeiten ganz oder teilweise ausgelagert werden kann (zum Beispiel bei größeren Maßnahmen),
- die Arbeiten in die Ferienzeiten verlegt werden können,
- Tätigkeiten mit hohem Gefährdungs- oder Belastungspotenzial (beispielsweise Lärm, Staub oder Geruch) außerhalb des Schulbetriebs – etwa in den Nachmittagsstunden – durchgeführt werden können.
Lassen sich Arbeiten während des laufenden Schulbetriebs nicht vermeiden, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese werden in enger Abstimmung zwischen dem Schulträger, der Schulleitung und der bauausführenden Firma festgelegt.
Die Bauabschnitte sind dabei so zu planen, dass der Unterricht gefahrlos stattfinden kann. Zeiten für besonders störende Arbeiten – etwa lärmintensive Tätigkeiten – sind an die schulischen Abläufe anzupassen. Dies entspricht den Vorgaben des § 5 der Baustellenverordnung.
Alle Informationen auf dieser Seite finden Sie im PDF: Sicherer Schulbetrieb während Bau- und Umbauarbeiten (PDF, Unfallkasse Berlin).
Für einen reibungslosen und sicheren Schulbetrieb während Baumaßnahmen sind Schulsachkostenträger beziehungsweise Bauherr und die Schulleitung verantwortlich. Dies ist gesetzlich geregelt (zum Beispiel § 823 Abs. 1 BGB; § 2 DGUV Vorschrift 1, AV Aufsicht für das Land Berlin).
- Gefährdungsbeurteilung anpassen: Die Bewertung möglicher Gefährdungen sowie die Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen müssen kontinuierlich dem Baufortschritt angepasst und aktualisiert werden (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1; § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz).
- Abstimmung mit dem Schulbetrieb: Alle Bauabläufe sind eng mit dem Schulbetrieb abzustimmen, um Sicherheit und störungsfreien Unterricht zu gewährleisten.
- Rolle des SiGeKo: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernimmt eine zentrale Funktion bei der Koordination. Ein SiGeKo ist vom Bauherrn zu bestellen, sobald auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden (§ 6 DGUV Vorschrift 1, § 3 BaustellV, § 8 Arbeitsschutzgesetz).
- Ansprechperson für die Schulleitung: Der Bauherr benennt der Schulleitung vor Beginn der Baumaßnahme eine ständige Kontaktperson, die gegenüber den Firmen weisungsbefugt ist (zum Beispiel verantwortliche Bauleitung oder SiGeKo).
Eine sichtbare, sichere und eindeutig gekennzeichnete Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen ist einzurichten und im Verlauf der Bauarbeiten regelmäßig an den Baufortschritt anzupassen.
Bereiche, die während des Schulbetriebs von allen genutzt werden – wie Flure, Treppenhäuser oder Klassenräume – dürfen nicht durch Baumaterialien oder Werkzeuge blockiert werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
Während der Baumaßnahmen muss jederzeit sichergestellt sein, dass ausreichend bemessene Flucht- und Rettungswege verfügbar sind.
- Anpassung an den Baufortschritt: Temporär eingerichtete Fluchtwege sind regelmäßig zu überprüfen, an den aktuellen Baufortschritt anzupassen und deutlich zu kennzeichnen.
- Information der Nutzer: Schulpersonal und alle Nutzer der Schule müssen über Änderungen der Flucht- und Rettungswege informiert werden.
- Freihalten der Wege: Flucht- und Rettungswege sind konsequent frei zu halten.
- Zufahrten für Rettungsfahrzeuge: Freie Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste sind jederzeit zu gewährleisten.
- Belastungen minimieren: Staub-, Lärm- und Geruchsbelästigungen sind während des Schulbetriebs weitestgehend zu vermeiden, beispielsweise durch eine wirksame Abschottung der Baustelle.
- Umgang mit Gefahrstoffen: Bei Rückbauarbeiten ist besonders auf Schadstoffe zu achten, zum Beispiel alte Rohrleitungsisolationen (künstliche Mineralfasern), pechhaltige Dichtungsmassen oder asbesthaltige Materialien.
- Fachgerechter Einsatz: Es dürfen nur Firmen mit nachweislicher Kompetenz für den Umgang mit solchen Stoffen eingesetzt werden, unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
- Vermeidung: Baustellenverkehr sollte in allen Aufenthaltsbereichen von Schülerinnen und Schülern nach Möglichkeit vermieden werden.
- Sicherungsmaßnahmen: Kann dies nicht verhindert werden, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel Einweisung von Fahrzeugen oder Absperrungen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Gerüste müssen so gesichert werden, dass sie für Kinder nicht zugänglich sind und nicht zum Klettern einladen. Sie dürfen keine Gefährdung für Schülerinnen, Schüler oder andere Personen darstellen.
Im Schwenkbereich eines Krans dürfen sich zu keiner Zeit Personen aufhalten.
Der Kranbetrieb ist deshalb zeitlich und räumlich klar zu begrenzen, um jegliche Gefährdung zu vermeiden.
Alle Personen, die sich im Baustellenbereich aufhalten oder dort tätig sind, müssen eine Unterweisung erhalten.
Die Unterweisung sollte mindestens folgende Punkte beinhalten: Gefahren, Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen, um Unfälle und Risiken zu vermeiden.
Aufgaben des Schulsachkostenträgers beziehungsweise des Bauherrn bei Baumaßnahmen
Der Schulsachkostenträger trägt die Verantwortung für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen und stellt sicher, dass der Schulbetrieb während der Bauphase geschützt bleibt. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
- Planung und Finanzierung: Verantwortung für die Durchführung der Maßnahme und die Bereitstellung der finanziellen Mittel.
- Berücksichtigung der Schulbedingungen: Sicherstellen, dass die besonderen Anforderungen des Schulbetriebs bereits bei der Auftragsvergabe beachtet werden.
- Gefährdungsbeurteilung: Erstellung einer umfassenden Beurteilung möglicher Risiken für den Schulbetrieb vor Beginn der Bauarbeiten und Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu deren effektiver Verhinderung.
- Koordination der Bauarbeiten: Abstimmung mit der Schulleitung und der ausführenden Firma, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
- Sicherstellung des gefahrlosen Schulbetriebs: Überwachung, dass während der gesamten Bauphase keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte und Besucher entstehen.
Aufgaben der Schulleitung bei Baumaßnahmen
Die Schulleitung trägt eine wichtige Verantwortung, damit der Schulbetrieb auch während Baumaßnahmen sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Information einfordern: Frühzeitig umfassende Informationen zur geplanten Baumaßnahme einholen.
- Abstimmung sicherstellen: Kontakt zum Bauherrn bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) pflegen und an ausgewählten Baubesprechungen teilnehmen.
- Schulbetrieb anpassen: Abläufe so gestalten, dass Belastungen für alle Beteiligten möglichst gering bleiben.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Bei Bedarf eine neue Beurteilung erstellen und an den veränderten Schulbetrieb anpassen.
- Brandschutz beachten: Brandschutzordnung anpassen lassen, wenn sich Flucht- und Rettungswege ändern, und unter den neuen Bedingungen einen Probealarm durchführen.
- Unterweisung durchführen: Lehrkräfte, weitere Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler über die besonderen Bedingungen informieren.
- Fachliche Unterstützung nutzen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann und sollte beratend und unterstützend eingebunden werden.
- Umsetzung kontrollieren: Beschlossene Maßnahmen stichprobenartig prüfen.
- Mängel melden: Festgestellte Defizite unverzüglich an den Schulträger und/oder die Bauleitung weitergeben.
- Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen: Falls erforderlich, Entscheidungen treffen, um jederzeit die Sicherheit aller Personen im Schulgebäude zu gewährleisten.
Weitere Informationen
Mehr Hinweise zur sicheren Schule finden Sie unter www.sichere-schule.de
Ihre Ansprechpersonen der Unfallkasse Berlin helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.