Direkt zum Inhalt der Seite springen
Link zur Startseite
Menü

Psychische Belastungen von Beschäftigten und Kindern in Kindertageseinrichtungen in den Blick nehmen

Das Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet den Träger einer Kindertageseinrichtung, Gefährdungen für die Versicherten (dazu gehören in Kindertageseinrichtungen auch die Kinder) zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Versicherten zu ergreifen. Hierbei sind auch die psychischen Belastungen zu berücksichtigen. Konkreter auf Kindertageseinrichtungen bezogen bedeutet diese Verpflichtung, dass ermittelt werden muss, ob und wenn ja, welchen Gefährdungen Beschäftigte und Kinder während der Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen ausgesetzt sind. Weiter muss festgelegt werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um vorhandene Gefährdungen zu beseitigen oder deren Auswirkungen zu verringern.

Bei den Beschäftigten kann zum Beispiel mit Hilfe eines Fragebogens erfasst werden, welche Belastungen hier im Vordergrund stehen. In der allgemeinen Handlungshilfe finden Sie nützliche Hinweise zum Verfahren. Sie zeigen auch auf, wie die Ergebnisse ausgewertet und Maßnahmen abgeleitet werden können. Darüber hinaus bietet die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen (Modul Kita) geeignete Vorlagen.

Da Kinder im Krippenalter aufgrund ihrer eingeschränkten verbalen Kommunikationsfähigkeiten wenig Möglichkeiten haben, die Ursachen für ein Unwohlsein zu benennen, müssen andere Wege gefunden werden, um eine psychische Belastung, die sich negativ auf das Wohlbefinden der Kinder auswirken kann, zu identifizieren. Ein mögliches Verfahren zur Erfassung stellt die Potential- und Gefährdungsbeurteilung dar, die Professorin Dr. Susanne Viernickel mit ihrem Team im Rahmen des DGUV-Forschungsprojektes „Wohlbefindens- und Gefährdungsbeurteilung (WoGe)“ an der Universitat Leipzig entwickelt hat. Die Potential- und Gefährdungsbeurteilung ist kein Instrument zur Abklärung konkreter Verdachtsfalle von Kindeswohlgefährdungen, deren Ursache in einer Kindertageseinrichtung vermutet wird. Hierfür gibt es festgelegte Verfahren. Die Materialien der Potential- und Gefährdungsbeurteilung können jedoch präventiv zum Kindeswohl in Kindertageseinrichtungen beitragen. Eine Einführung in dieses Verfahren sowie die gut nutzbaren Materialien finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.