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Wickeleinrichtungen in Kindertagesstätten | Unfallkasse Berlin

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Wickeleinrichtungen in Kindertagesstätten – Sichere und ergonomische Gestaltung

  • Kinder auf der Wickeleinrichtung dürfen auch nicht für einen kurzen Augenblick allein gelassen werden. Wenn aus irgendeinem Grund die Wickeleinrichtung verlassen werden muss, ist das Kind mitzunehmen.
  • Um Rückenbelastungen für die Erzieherinnen und Erzieher und die Unfallgefahren für die Kinder zu minimieren, ist eine geeignete Aufstiegshilfe für die Kinder hilfreich
  • Bei Eigenanfertigung von Wickeleinrichtungen, z.B. durch private Tischler, ist zu bedenken, dass jegliche Stoffe und Beschichtungen gesundheitlich unbedenklich sind.
  • Ein verschließbarer Windeleimer gehört zur Grundausstattung eines Wickelbereichs.

  • Zum Aufstellen eignet sich ein Platz in einer Zimmerecke. Durch die Wände sind auf diese Weise zwei Seiten gegen ein Herunterfallen gesichert.
  • Ein angrenzendes Waschbecken ermöglicht die Reinigung mit Wasser, ohne das Wickelkind zu verlassen.
  • Wickelutensilien und persönliche Hygieneartikel sollten sich im Griffbereich bzw. Griffnähe der Erzieherinnen und Erzieher befinden, jedoch nicht in direkter Griffweite des zu wickelnden Kindes liegen.
  • Auf das Vorhandensein von Regalen oder Hängeschränken über der Wickeleinrichtung sollte verzichtet werden. Ist das nicht zu vermeiden, müssen sie so gesichert sein, dass weder Regalelemente noch Gegenstände aus den Regalen und Schränken herunterfallen können. Die Unterseite eines Hängeschrankes darf keine scharfen Kanten und Ecken aufweisen.

  • Wickeleinrichtungen müssen mindestens über eine Breite von 550 Millimeter und eine Länge von 750 Millimeter (für Zweijährige 850 Millimeter und für Dreijährige 950 Millimeter) verfügen.
  • Der Wickelbereich sollte in einer ergonomisch geeigneten Arbeitshöhe liegen. Sie liegt zwischen 85 und 95 Zentimeter. Höhenverstellbare Wickeleinrichtungen berücksichtigen unterschiedliche Körpergrößen der Erzieherinnen und Erzieher.
  • Sofern der Wickelbereich nicht in einer Wandnische aufgestellt ist, muss an den seitlichen und rückwärtigen freien Seiten eine Aufkantung von mindestens 20 cm Höhe vorhanden sein, gemessen ab Oberkante der Wickelauflage.
  • Alle Ecken und Kanten müssen mit einem  Radius von min. 2 mm gerundet sein.
  • Wickelauflagen sollten gepolstert, leicht zu reinigen und schadstoffgeprüft sein.
  • Verfügen Wickeleinrichtungen über einen Feststell- und Klappmechanismus (z.B. bei Wandbefestigung) müssen sie leicht zu betätigen sein, ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr einer Selbstöffnung bieten. Auch dürfen sie durch Kinder nicht betätigt werden können.

  • Aufstiegshilfen müssen mit dem Wickelbereich verbunden und sicher zu begehen sein.
  • Aufstiegshilfen sind wegen der Absturzgefahr gegen unbeaufsichtigte Nutzung zu sichern.
  • Bei der Benutzung von Aufstiegshilfen durch Kinder muss eine Aufsichtsperson für eventuell notwendige Hilfestellung sorgen.
  • Handelt es sich um eine ausziehbare Aufstiegshilfe, müssen die Rollen feststellbar und so angeordnet sein, dass keine Gefährdungen für die Kinder bestehen.
  • Werden Aufstiegshilfen, z.B. Treppen, verwendet, darf der lichte Abstand zwischen den Stufen nicht mehr als 8,9 cm betragen.
  • Treppen an Aufstiegshilfen sollten über eine geeignete Absturzsicherungen verfügen. Wenn an der Treppe keine Absturzsicherung angebracht werden kann, ist eine Hilfestellung und Sicherung des Kindes durch die Erzieherin oder den Erzieher zu gewährleisten.