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Erhöhte Spielebenen in Kindertageseinrichtungen | Unfallkasse Berlin

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Erhöhte Spielebenen in Kindertageseinrichtungen

Erhöhte Schlaflandschaften, höhlenähnliche Aufenthaltsbereiche oder kleine Podeste: Erhöhte Spielebenen bieten Rückzugsmöglichkeiten und regen zu kreativen Spielideen an. Die Kita-Kinder lernen dadurch ihre Umgebung aus unterschiedlichen Perspektiven und Höhen kennen. Dabei ist Sicherheit das A und O.

Erhöhte Spielebenen sicher planen und bauen

Bei der Planung, Beauftragung und Umsetzung sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Fachkräfte beauftragen
    Beauftragen Sie mit der Planung und Erstellung der erhöhten Spielebene Fachkräfte, zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Meister, Handwerker. Werden Baumaßnahmen für eine Kita beauftragt, ist der Auftragnehmer schriftlich zu verpflichten, die in der DGUV Vorschrift 82, Kapitel 2 genannten Bestimmungen und den Stand der Technik zu beachten und einzuhalten. Dieses gilt insbesondere für die Beauftragung von baulichen Anlagen, Aufenthaltsbereichen und Ausstattungen von Kindertageseinrichtungen.
     
  2. Technische Zeichnung erstellen und Gefährdungen beurteilen
    Erstellen Sie oder lassen Sie sich eine technische Zeichnung oder Skizze mit Maßangaben und gegebenenfalls Detailansichten erstellen. Beurteilen Sie die Gefährdungen beim Benutzen und Bespielen der Hochebene. Verwenden Sie dazu unsere Sicherheitshinweise und die unten aufgeführte Checkliste. Wir empfehlen Ihnen, die Pädagoginnen und Pädagogen in die Planung einzubeziehen.

Beratung durch die Unfallkasse Berlin

Bei Detailfragen oder Unsicherheiten beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dazu das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (siehe unter anderem Paragraph 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“) und benennen Sie uns den konkreten Beratungsbedarf. Hier geht es zu den Ansprechpersonen für Kitas.

Die Unfallkasse Berlin übernimmt keine komplexen Abnahmen oder Freigaben von Hochebenen. Hierzu sind Fachkräfte zu beauftragen, die speziell dafür ausgebildet sind (zum Beispiel Sachkundige für die Spielplatzgeräteprüfung). Eventuell lässt sich die Prüfung mit der wiederkehrenden Prüfung Ihrer sonstigen Spielplatzgeräte verbinden.

Allgemeine Sicherheitshinweise

  • Statik
    Die erhöhte Spielebene ist so zu konstruieren, dass sie eine Belastung von mindestens 150 Kg/qm (Richtmaß) tragen kann. 
  • Verbindungselemente
    Als Verbindungselemente sind Schrauben zu verwenden, Nägel sind nicht geeignet.
    Die Schraubenenden hinter der Sechskantmutter sind mit Hutmuttern abzudecken.
  • Ecken und Kanten runden
    Alle Ecken und Kanten sind mindestens mit einem Radius von 2 Millimeter abzurunden.
  • Sicherer Aufstieg
    Treppen sind, wenn ausreichend Platz im Raum vorhanden ist, Leitern vorzuziehen. Die Treppenstufen müssen einheitliche Abmessungen aufweisen. Bewährt haben sich die Maße von 29 bis 31 Zentimeter für den Auftritt und 15 bis 17 Zentimeter für die Steigung. Die Steigung sollte jedoch nicht mehr als 19 Zentimeter und der Treppenauftritt nicht weniger als 26 Zentimeter betragen. Die Stufen sind als Setzstufen auszuführen, damit die sonst entstehenden Öffnungen zwischen den Stufen kein gefährliches Kopfmaß aufweisen. Treppen sind mit einem Kinderhandlauf zu versehen. Falls es örtlich möglich ist und auf beiden Seiten Absturzgefahr besteht, sollten beidseitig Kinderhandläufe angebracht werden. Bei einer steilen Treppe (Steigung über 19 Zentimeter; Auftritt unter 26 Zentimeter) oder einer Leiter ist zusätzlich ein Fallschutzbelag am Beginn des Aufstiegs von mindestens 1,50 Meter Tiefe auszulegen.  
    Auf dem Podest ist in diesen Fällen im Einstiegsbereich, in einer Höhe von 60 bis 85 Zentimeter, ein Querriegel anzubringen, damit kein Kind heruntergeschubst werden kann oder zum Beispiel beim Rückwärtslaufen herunterfällt. 
  • Fallschutz
    Um insbesondere Kopfverletzungen zu vermeiden, ist ein Fallschutzbelag für die maximal mögliche Fallhöhe auszuwählen (Fragen Sie den Hersteller, ob der HIC-Wert nach DIN EN 1177 von höchstens 1000 eingehalten wird).
  • Einzugsstellen für Kopf und Hals vermeiden
    Öffnungen dürfen vorhanden sein, aber: Öffnungen mit Weiten zwischen 11 und 23 Zentimeter, die sich höher als 60 Zentimeter über dem Boden befinden, müssen vermieden werden. Hier besteht Strangulationsgefahr!
    Diese Maße müssen auch bei Treppen, Leitern und Umwehrungen eingehalten werden.
    Im Krippenbereich (unter dreijährige Kinder) sind Öffnungsweiten zwischen 8,9 und 23 Zentimeter nicht zulässig.
  • Absturzsicherungen
    Absturzsicherungen müssen mindestens 1 Meter hoch sein. Für die Füllung der Umwehrungen müssen senkrechte Stäbe installiert werden. So wird kein Leitereffekt erzeugt und der Aufenthaltsbereich unmittelbar hinter der Absturzsicherung kann eingesehen werden. Die oben genannten Maße sind auch hierbei zu beachten. Das unbeabsichtigte Herunterfallen von Gegenständen aus dem Fußbereich ist durch Installation mit einer 2 Zentimeter hohen Fußleiste zu verhindern.
    Eine geschlossene Brüstung ist zu vermeiden. Sollte dennoch eine geschlossene Brüstung für den Rückzug der Kinder gewünscht sein, so ist eine Absturzsicherung bis an die Decke zu ziehen.
  • Kopffreiheit
    Die lichte Höhe auf der erhöhten Spielebene sollte mindestens 1,35 Meter betragen. So werden Anstoßstellen für den Kopf vermieden, Maßnahmen zur Ersten Hilfe können unkompliziert eingeleitet und Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt werden.