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Arbeiten unter der Sonne | Unfallkasse Berlin

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Arbeiten unter der Sonne

Arbeiten unter der Sonne

In den warmen Monaten arbeiten viele Beschäftigte im Freien – etwa im Gartenbau, im Facility Management oder bei der BSR. Aber auch Lehrkräfte und Erziehungspersonal, Beschäftigte von Wohnungsbaugesellschaften, Ordnungsämtern oder im Vermessungswesen sind häufig draußen tätig. Weil Sonne zwar der Seele guttut, dem Körper aber schaden kann, müssen Betroffene sich wirksam schützen.

Ein Zuviel an UV-Strahlung kann die Netzhaut der Augen schädigen, die Haut früh altern lassen und die Entwicklung von Hautkrebs begünstigen. Obwohl all das lange bekannt ist, unterschätzen viele Menschen noch immer das Risiko. Deshalb hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das UV-Schutz-Bündnis ins Leben gerufen, das über UV-Strahlen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Freien informiert.

Wie man das Risiko für UV-bedingte Erkrankungen im Freien senkt

Ein bewährter Grundsatz im Arbeitsschutz ist das sogenannte TOP-Prinzip. Es legt fest, in welcher Reihenfolge Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Beim sommerlichen UV-Schutz geht man in der Regel so vor:

Schattenplätze im Freien, z. B. Gartenbereiche, in denen Bäume oder Sträucher Schatten spenden, aber auch Sonnensegel oder Sonnenschirme können die Wirkung der UV-Strahlung so reduzieren, dass Arbeit im Freien möglich ist. Wo Beschäftigte ständig im Freien arbeiten, etwa in Freibädern, an Kassen oder an Verkaufsständen, sollten ihre Arbeitsplätze Dächer haben. Solche Maßnahme wirken außerdem auch möglichen kurzfristigen Auswirkungen der Arbeit unter der Sonne entgegen, z. B. einer hitzebedingten Belastung des Herz-Kreislauf-Systems oder Verminderung der Konzentrationsfähigkeit.

Vorgesetzte sollten Tätigkeiten im Freien so planen, dass Beschäftigte möglichst nur kurz unter praller Sonne arbeiten müssen. Stehen z. B. Ausbesserungsarbeiten an Fassaden oder Bautätigkeiten an, lässt sich bereits in der Jahresplanung festlegen, dass diese nicht im Hochsommer durchgeführt werden. Im Sommer sollten Beschäftigte möglichst nur vor 10 Uhr oder erst nach 15 Uhr im Freien arbeiten. Lassen sich Tätigkeiten unter der prallen Sonne nicht vermeiden, sollten Betroffene wenigstens einen Teil des Tages in Gebäuden arbeiten, etwa um Bürotätigkeiten zu erledigen.

Wichtig ist es, die Beschäftigten über die jeweilige UV-Bestrahlungsstärke zu informieren. Am besten machen Sie den tagesaktuellen UV-Index durch einen Aushang o. ä. bekannt. Aktuelle Messwerte finden Sie unter www.bfs.de > Themen > Optische Strahlung > UV-Strahlung > UV-Index > Aktuelle Messwerte

Beschäftigte, die im Sommer im Freien arbeiten, müssen regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. So sollten sie möglichst geschlossene Kleidung tragen, die auch den Kopf, den Hals und die Ohren bedeckt. Lockere Shirts und Hosen, Schals, Tücher und Hüte sind geeignet. 

Körperbereiche, die nicht durch Textilien abgedeckt werden können, sollten mit Sonnenschutzmittel  eingecremt werden. Es wird empfohlen, diese mehrmals am Tag sehr großzügig aufzutragen ("Viel hilft viel"). 

Wichtig zu wissen: Auch wenn man ein Sonnenschutzmittel aufträgt, dringt ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein. Deshalb schützen Sonnencremes nicht umfassend vor langfristigen Schäden der Haut. 

Ob Arbeitgeber verpflichtet sind, Sonnenschutzcreme als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, hängt von der Exposition ab, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden muss. Beschäftigte in der Badeaufsicht etwa können der UV-Strahlung kaum entgehen, sodass ihnen entsprechende Präparate zustehen. 

In Abhängigkeit vom tagesaktuellen UV-Index ist das Tragen einer geeigneten UV-Schutzbrille zu erwägen. Dafür eignen sich z. B. grau getönte Gläser, jedoch kann nur ein entsprechender UV-Filter ausreichenden Schutz vor langfristigen Augenschäden gewährleisten. 

 Die Tipps für Führungskräfte können Sie hier als PDF herunterladen.

Arbeiten unter der Sonne: Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise zum Thema finden Sie in der DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne".

Tipps für Sommer im Büro

Für Arbeitsplätze im Innenraum gibt es hier Tipps gegen Hitze und blendende Sonne im Büro.